„Minijob“: Jobcenter informiert über Versicherungspflicht

27. Mai 2016

KREIS SOEST. Wer einen Minijob ausübt, hat viele Rechte und Pflichten. Oftmals sind diese den Minijobbern aber gar nicht bekannt. Um die Wissenslücke zu schließen, bietet das Jobcenter Arbeit Hellweg Aktiv (AHA) am Mittwoch, 1. Juni 2016, eine Informationsveranstaltung rund um das Thema in den Räumen des Jobcenters in Soest, Paradieser Weg 2, an.

Vor Ort informiert ein Experte der Deutschen Rentenversicherung über die Auswirkungen einer geringfügigen Beschäftigung auf die spätere Rente. 

Im Mittelpunkt steht dabei die Frage: „Minijob – Versicherungspflichtig bleiben oder befreien lassen?“

Zudem referieren Mitarbeiter der AHA zu den Themen „Rechte und Pflichten im Minijob“ und die „Auswirkungen des 450-Euro-Jobs auf den Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)“. 

Wer an der zirka 90-minütigen Veranstaltung teilnehmen möchte, wird gebeten, sich vorab bei Ulrike Varnholt unter der Telefonnummer (0 29 21) 10 62 60 oder unter der E-Mail-Adresse "Jobcenter-Arbeit-Hellweg-Aktiv.BCA@jobcenter-ge.de" anzumelden.

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