Schwerbehindertenrecht: Auskünfte über Ausweise und mehr

27. Mai 2016

KREIS SOEST. Gut 16 Prozent der Bürger im Kreis Soest besitzen bereits einen Schwerbehindertenausweis. Immer wieder erreichen die Kreisverwaltung aber Fragen zum Thema. Wie komme ich zu einem Schwerbehindertenausweis? Welche Vorteile können mit dem Ausweis in Anspruch genommen werden? Wie funktioniert das Antragsverfahren?

Deshalb soll ein  Informationstag zum Schwerbehindertenausweis am Donnerstag, 2. Juni 2016, im Foyer des Kreishauses in Soest gebündelt Antworten bieten.

Mitarbeiter des Teams "Schwerbehindertenrecht" der Kreisverwaltung stehen in der Zeit von 8.00 bis 17.00 Uhr allen Interessierten durchgehend Rede und Antwort. Jeder Interessierte kann sie im Foyer direkt ansprechen und außerdem kostenloses Prospektmaterial mitnehmen, das die mündlichen Informationen ergänzen und vertiefen soll. 

Mit Hilfe des Schwerbehindertenausweises können die Inhaber eine Reihe verschiedener Leistungen in Anspruch nehmen. So sollen Einschränkungen, die sich aus einer Behinderung ergeben, ausgeglichen werden. Diese „Nachteilsausgleiche“, wie es der Gesetzgeber bezeichnet, reichen von Freibeträgen im Steuerrecht über längere Erholungszeiten und Kündigungsschutz im Arbeitsrecht bis hin zu individuellen Vergünstigungen. Dazu gehören die kostenfreie Nutzung von Bussen und Bahnen oder auch Preisnachlässen bei der Anschaffung eines Pkw.

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Seit dem 1. Januar 2013 gibt es den Schwerbehindertenausweis im praktischen Scheckkartenformat. Hier sowohl Vor- als auch Rückseite. FOTOMONTAGE: KREIS SOEST
Seit dem 1. Januar 2013 gibt es den Schwerbehindertenausweis im praktischen Scheckkartenformat. Hier sowohl Vor- als auch Rückseite. FOTOMONTAGE: KREIS SOEST