Ein Auto zweimal verkauft
9. Juni 2016
WICKEDE (RUHR) / WERL. Wegen Betruges stand am heutigen Donnerstag (9. Juni 2016) ein 34-jähriger Mann aus Wickede vor dem Amtsgericht Werl. Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte soll am 13. November 2015 einen Pkw der russischen Marke Lada gleich zweimal verkauft und dafür Geld kassiert haben.
Am Vormittag des betreffenden Tages veräußerte der Angeklagte das Fahrzeug offenbar an ein Ehepaar, dem der Wickeder nach dem Barkauf auch Fahrzeugbrief und -schein übergab. Da man in Folge einer Probefahrt aber vereinbarte, dass die scheinbar defekte Kupplung des Pkw noch erst vom Vorbesitzer repariert werden sollte, verblieb das Auto erst einmal noch beim Angeklagten. – Am selben Tag veräußerte dieser das Fahrzeug dann scheinbar an einen weiteren Interessenten, der keine Beseitigung des vermeintlichen Mangels an der Kupplung forderte und das Auto direkt mitnahm, nachdem er das Geld an den Vorbesitzer gezahlt und die Fahrzeugschlüssel erhalten hatte.
Der Anwalt des Angeklagten sah den ganzen Vorfall als eine Verkettung unglücklicher Umstände – während die Staatsanwaltschaft den Doppelverkauf als vorsätzlichen Betrug bezeichnete.
Nachdem Richterin Patricia Suttrop deutlich gemacht hatte, dass der Angeklagte – der bereits in der Vergangenheit wegen Betruges und Fahrens ohne Führerschein vor Gericht stand – bei einem Geständnis „nur“ mit einer Geldstrafe zu rechnen hätte, zeigte sich dieser „reuig“ und gestand die Straftat.
Die drei geladenen Zeugen sowie eine Russisch-Dolmetscherin wurden zwar vereidigt, mussten im Rahmen der Hauptverhandlung daher aber nicht mehr angehört werden.
Für den Wickeder, der den Schaden bereits im Januar 2016 gegenüber den betrogenen Eheleuten beglichen hatte, gab es vor Gericht schließlich einen „Deal“: Der Angeklagte wurde zu 120 Tagessätzen à 60 Euro verurteilt, wie es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Neben diesen 7.200 Euro muss er zudem die Gerichts- und Antwaltskosten tragen. – Auf die Verhängung einer eventuell möglichen Freiheitsstrafe mit Bewährung verzichtete man auf Grund des Geständnisses und der Rückzahlung an die geschröpften Eheleute.
CARINA WESTERWELLE und ANDREAS DUNKER für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“


