Nordafrikaner soll 19-jährige bedrängt und bestohlen haben

27. Oktober 2016

WERL / WIKCEDE (RUHR). Als Richterin Patricia Suttrop am heutigen Donnerstag (27. Oktober 2016) die Beteiligten im Strafverfahren gegen Nordin Z. wegen Diebstahls aufrief, erschienen nur ein Dolmetscher und eine geladene Zeugin – offenbar die Geschädigte. Der Angeklagte hingegen ließ sich bei der Hauptverhandlung gegen 9.30 Uhr nicht vor dem Amtsgericht Werl blicken.

Dem Grund für das unentschuldigte Fehlen des Angeklagten vor Gericht will dieses nun nachgehen. Geprüft werden muss dabei, ob sein angeblicher Aufenthaltsort "Waldfeucht-Haaren" derzeit überhaupt noch aktuell ist.

Unter anderem will Richterin Patricia Suttrop zudem bei der Ausländerbehörde anfragen lassen, ob diese den vermeintlichen Straftäter vielleicht sogar schon abgeschoben hat.

Anklage wegen Diebstahls

Die Arnsberger Staatsanwaltschaft wirft dem zum Tatzeitpunkt in der „Zentralen Unterbringungseinrichtung“ (ZUE) in Wimbern lebenden Flüchtling unter anderem Diebstahl vor.

Zusammen mit drei weiteren Personen soll er am 2. Februar 2016 gegen 21 Uhr im Regionalexpress von Fröndenberg nach Wickede eine 19-jährige Frau erst daran gehindert haben, ihren Platz zu verlassen, obwohl sie diesen nach dem Erscheinen der Männergruppe wechseln wollte. Danach sollen die Migranten die Frau dann beim Halt des Zuges am Wickeder Bahnhof gewaltsam mit nach draußen gezerrt haben.

Als diese deshalb mit ihrem Handy die Polizei zu Hilfe rufen wollte, entriss der Angeklagte der jungen Frau angeblich das Mobiltelefon. Diese konnte sich auf dem Bahnsteig aber schließlich aus der bedrohlichen Situation befreien und in eine nahe Spielothek in der Ortsmitte flüchten. Von dort wurde die Polizei alarmiert.

Straftäter aus der ZUE in Wimbern?

Noch während der Aufnahme der Strafanzeige ergaben sich damals erste Hinweise für die Polizei, dass die Tatverdächtigen sich in der "Zentralen Unterbringungseinrichtung" (ZUE) in Wimbern aufhalten könnten.

So hatte der dortige Sicherheitsdienst auf Anfrage mitgeteilt, dass vier Männer gegen 21.15 Uhr die Massenunterkunft für Flüchtlinge betreten hätten, auf die die Täterbeschreibung des weiblichen Opfers passte.

Die Polizeibeamten suchten die landeseigene Einrichtung daraufhin auf und nahmen die vier tatverdächtigen Nordafrikaner im Alter zwischen 18 und 25 Jahren vorläufig fest.

Nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung wurden sie allerdings sofort wieder frei gelassen.

Angeklagter erschien nicht zum Strafprozess

Vor Gericht blieb Richterin Patricia Suttrop mit dem Opfer und dem Dolmetscher am heutigen Donnerstag alleine. Der angeklagte und vorgeladene Allgerier erschien nicht zu dem Strafprozess.

Ob sein Aufenthaltsort noch zu ermitteln ist und der Allgerier eventuell zu einer neuerlich anberaumten Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht in Werl erscheint, bleibt abzuwarten und ist sicherlich mehr als fraglich. Denn es wäre nicht der erste Fall, bei dem sich ein beschuldigter Flüchtling einem Strafverfahren entziehen kann, weil er trotz Tatverdachtes und vorläufige Festnahme kurz nach der Ingewahrsamnahme durch die Polizei sofort wieder laufen gelassen wird. Zur Begründung dazu heißt es seitens der Kreispolizeibehörde und der Staatsanwaltschaft immer wieder, dass es sich aktenkundig um noch nicht vorbestrafte Täter handelt, die in der ZUE ja einen "festen Wohnsitz" hätten. Deshalb bestünde auch kein Anlass zur Untersuchungshaft. Mit deutschen Beschuldigten würde bei ähnlichen Fällen genau so umgegangen und es gelte der Gleichbehandlungsgrundsatz.

ANDREAS DUNKER und CARINA WESTERWELLE für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“


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3. Februar 2016 – Weiter in Wimbern: Übergriffige Nordafrikaner schon wieder auf freiem Fuß | wickede.ruhr HEIMAT ONLINE

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ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
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