ZUE-Bewohner wegen Einbruchversuchs in Wickeder Wohnhaus vor Gericht

24. November 2016

WICKEDE (RUHR) / WERL. Der Marokkaner Mohammad Z. (31) ist wieder „auf freiem Fuß“. Denn direkt nach der Urteilsverkündung durch Richterin Patricia Suttrop am heutigen Donnerstag (24. November 2016) vor dem Amtsgericht in Werl wurden dem kriminellen Flüchtling aus der „Zentralen Unterbringungseinrichtung“ (ZUE) in Wimbern die Fußfesseln wieder abgenommen, die er während der Hauptverhandlung tragen musste. Zwei Wachtmeister hatten den Angeklagten, der bis zum heutigen Gerichtsprozess in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt in Hamm saß, dem Gericht entsprechend gefesselt vorgeführt. Nach dem Prozess ist der mehrfach straffällig gewordene Marokkaner nun wieder ein freier Mann.Denn wegen versuchten Einbruchs in ein Wohnhaus an der Oststraße in Wickede und weiterer Delikte erhielt der Marokkaner „nur“ eine dreimonatige Freiheitsstrafe, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Sprich die Strafe wird vorerst nicht vollzogen.

Ob dieses Urteil nun „rechtskräftig“ wird, hängt davon ab, ob die Staatsanwaltschaft Arnsberg noch binnen einer Woche Berufung oder Revision gegen das Urteil einlegt. Denn deren Vertreterin hatte eine dreimonatige Haftstrafe ohne Bewährung für den Angeklagten gefordert.

Den Einbrecher durch Zigarettenkippe und Speichelspuren überführt

Was war geschehen? Mohammad Z. soll am 12. März 2016 unter anderem mit einem „Gullideckel“ versucht haben eine Fensterglasscheibe zu zertrümmern, um widerrechtlich in das besagte Wohnhaus in der Oststraße zu gelangen. – Nachweise seiner DNA an einer achtlos weggeworfenen Zigarettenkippe und Speichelspuren sowie seine Anwesenheit am Tatort überführten ihn als potentiellen Einbrecher.

Der Angeklagte selbst gab seine unbefugte Anwesenheit auf dem Grundstück an der Oststraße zwar direkt zu Beginn seines Verhöres mittels eines Dolmetschers zu. Er behauptete aber, dass er sich dort nur zum Schlafen niedergelegt und auch nicht geraucht habe. Auch den versuchten Einbruch in das Gebäude leugnete er.

ZUE-Bewohner suchte angeblich nur ein ruhiges Schlafplätzchen auf fremdem Grundstück

Als Erklärung, warum er sich gerade das drei Kilometer von der ZUE entfernt liegende fremde Privatgrundstück „zum Schlafen“ ausgesucht habe, behauptete der Beschuldigte, dass es in der Massenunterkunft in Wimbern zu Streitigkeiten gekommen und es ihm dort zu laut gewesen sei. – Von dem Einbruch in dem Haus habe er nichts mitbekommen und keine verdächtigen Personen beobachtet, da er ja „geschlafen“ habe.

Frau des Hauses beobachtete den verdächtigen Mann

Hausbesitzer und der ermittelnde Polizeibeamte sahen allerdings in dem Marokkaner den mutmaßlichen Täter, der offenbar noch einmal an den Tatort zurückgekommen sei, um die hinterlassenen Spuren zu vernichten oder den Einbruchsversuch fortzusetzen.

Dabei wurde er allerdings von der Frau des Hauses auf dem Grundstück beobachtet, die ihren Mann und die Polizei zur Hilfe rief. Der Flüchtling hatte die Frau allerdings wohl auch gesehen und das Grundstück zwischenzeitlich verlassen.

Der Hausbesitzer – selbst beim kommunalen Ordnungsamt beschäftigt – stellte den Flüchtling dann aber trotzdem noch zur Rede: „Warst du auf unserem Grundstück?“ – Der Marokkaner haute daraufhin in Richtung Wickeder Ortsmitte ab.

Die Hausbewohner verfolgten die auffällige Person anschließend mit dem Privatauto und informierten die Polizei über den flüchtenden Flüchtling, der schließlich in der Höhe der Fußgängerbrücke am Bahnhof von den Beamten aufgegriffen werden konnte.

Bei der anschließenden Vernehmung im Polizei-Gewahrsam leugnete der ZUE-Bewohner zwar den Einbruchsversuch, wurde jedoch auf Grund der gesicherten Spuren und Indizien der Straftat überführt.

Sicherheitsglas sorgte für das Mißlingen des Einbruchversuches

Dass der Einbruchsversuch misslungen ist, ist übrigens nur der Tatsache geschuldet, dass einige Monate zuvor schon einmal in das Haus an der Oststraße eingebrochen wurde und die Familie daraufhin spezielles Sicherheitsglas montieren ließ.

Einbruchsspuren waren trotzdem am zerkratzten Fensterglas als auch an den Jalousien deutlich sichtbar.

30-jährige Mann aus Marokko ist kein „unbeschriebenes Blatt“

Dass der 30-jährige Mann aus Marokko bei der deutschen Polizei und Justiz kein „unbeschriebenes Blatt“ mehr ist, zeigte sich übrigens auch bei der heutigen Gerichtsverhandlung.

Denn am 18. März 2016 wurde der junge Mann bereits in Hannover wegen Diebstahls verurteilt und saß bis zum 15. November 2016 in der dortigen Justizvollzugsanstalt.

Danach ging es wegen des Vorfalls in Wickede direkt weiter in die Untersuchungshaft nach Hamm, da Staatsanwalt und Richter offenbar Fluchtgefahr bei dem wiederholt straffällig gewordenen Flüchtling aus Marokko befürchteten.

Anwalt riet Angeklagtem in seine afrikanische Heimat zurückzukehren

Einen Freispruch, den der Angeklagte heute selbst gefordert hatte, gab es für ihn nicht. Zwar ist er wieder auf „freiem Fuß“, muss nun aber zwei Jahre straffrei bleiben, um seine Bewährung nicht zu verspielen.

In die Justizvollzugsanstalt Hamm musste er heute lediglich noch einmal zurück, um seine persönlichen Sachen abzuholen.

Der Anwalt des Angeklagten, der das Urteil annahm, riet seinem „Schützling“, dass er in seine afrikanische Heimat zurückkehren möge.

Staatsanwaltschaft Arnsberg kann noch Einspruch gegen Urteil einlegen

Ob das Urteil nun rechtskräftig wird oder nicht, entscheidet die Staatsanwaltschaft Arnsberg, die noch binnen einer Woche Berufung oder Revision einlegen kann.

Der Angeklagte und sein Anwalt nahmen das Urteil heute direkt vor Ort an.

CARINA WESTERWELLE und ANDREAS DUNKER für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“

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Amtsgericht Werl ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
Amtsgericht Werl ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER