Insel-Lösung oder Deich-Bau: Bezirksregierung besteht weiterhin auf Hochwasserschutz

21. Dezember 2016

WICKEDE (RUHR). Das Gelände im Bereich des alten TuS-Sportplatzes in Wickede dürfe auf Grund der jetzigen topografischen Gegebenheiten als ausgewiesenes „Überschwemmungsgebiet“ nicht weiter bebaut werden. Lediglich bei der Anlage eines entsprechenden künstlichen Hochwasserschutzes sei dies stattfand. – Dies bekräftige Behördensprecher Benjamin Hahn von der Bezirksregierung Arnsberg am heutigen Mittwoch (21. Dezember 2016) nochmals im Gespräch mit „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“.

Auch nach einem kürzlich durchgeführten Schlichtungsgespräch im nordrhein-westfälischen Umweltministerium in Düsseldorf hält die Arnsberger Bezirksregierung damit an ihrer Position zum Hochwasserschutz am Wickeder Ruhrufer fest.

Die Gemeinde Wickede (Ruhr) als derzeitige Eigentümerin der teuer aus Privatbesitz erworbenen Grundstücksfläche hat damit vorerst weiterhin das Nachsehen. Denn der ursprünglich kostbare Baugrund ist zwischenzeitlich zu wertlosem Brachland verkommen.

Autohändler rechtzeitig vom Kauf zurückgetreten

Ein Wickeder Autohändler, dem die Kommune das vermeintliche Baugrundstück vor einiger Zeit für rund 300.000 Euro zur Bebauung mit einem neuen Firmensitz angeboten hatte, war noch rechtzeitig vom Kauf zurückgetreten. Denn ein mit Bauplänen für das Objekt beauftragter Architekt hatte die Geschäftsführung des Unternehmens gewarnt, dass die kommunale Fläche als ausgewiesenes „Überschwemmungsgebiet“ aktuell gar nicht nutzbar sei. – Der Kommune war dies angeblich bis dato nicht bekannt gewesen (wir berichteten).

Topografische Veränderungen notwendig

Die einzige Chance, die die Bezirksregierung Arnsberg, der Gemeinde Wickede (Ruhr) nun noch als Kompromiss für die Realisierung eines Neubauprojektes in dem ausgewiesenen „Überschwemmungsgebiet“ anbietet, sind topografische Veränderungen durch entsprechende Erdaufschüttungen.

So wären ein Deichbau rund um das Gelände oder eine inselförmige Aufschüttung des selbigen mögliche Alternativen, um dem Hochwasserschutz genüge zu tun. Denn damit könnten beispielsweise Betriebsgebäude und Stellflächen eines Gewerbebetriebes über den vom Computer errechneten Pegelständen einer „Jahrhundert-Flut“ des benachbarten Flusses errichtet werden.

Wer trägt Mehrkosten für Hochwasserschutz?

Zunächst wollen Wickedes Bürgermeister Dr. Martin Michalzik (CDU) und Bauamtsleiter Markus Kleindopp von der Gemeindeverwaltung nach dem Gespräch in Düsseldorf allerdings noch neue schriftliche Auslegungen des Umweltministeriums zum Sachverhalt abwarten. Danach wollen sich die Vertreter der Kommune mit den zuständigen Mitarbeitern der Bezirksregierung Arnsberg sowie potentiellen Käufern des Gewerbegrundstückes zu weiteren Erörterungen nochmals an einen Tisch setzen. – Zu klären dürfte in diesem Rahmen insbesondere sein, wer die erheblichen Mehrkosten für den Bau von Deich-Anlage oder Plateau zu tragen hat.

Weitere Renaturierung der Ruhr könnte die (finanzielle) Rettung sein

Dabei könnte die weitere Renaturierung der Ruhr eventuell die (finanzielle) Rettung für das geplante Gewerbegebiet auf dem Gelände des alten TuS-Sportplatzes in Wickede bringen. Denn Bürgermeister Dr. Martin Michalzik (CDU) hofft, dass durch entsprechende Geländeveränderungen im Rahmen der Großbaumaßnahme des Landes eventuell die Hochwasserrisiken für den kommunalen Besitz sowie die weiteren Bereiche „Ruhrufer“ und „Erlenstraße“ gebannt werden.

Planungen zur weiteren Ruhr-Renaturierung seien aber erst 2017 vorgesehen und mit einem Baubeginn rechne man frühestens im Jahre 2018, so Benjamin Hahn von der Bezirksregierung Arnsberg am heutigen Mittwoch (21. Dezember 2016) im Gespräch mit "wickede.ruhr HEIMAT ONLINE". 

Noch keine endgültige Lösung nach Gespräch im NRW-Umweltministerium

Eine schnelle Lösung des Problems hat das jüngste Gespräch der Vertreter von Kommune, Bezirksregierung und Ministerium in Düsseldorf also nicht erbracht.

Eine Sprecherin des NRW-Umweltministeriums zeigte sich am heutigen Mittwoch (21. Dezember 2016) im Gespräch mit „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“ denn auch relativ ratlos bezüglich des weiteren Vorgehens in der Angelegenheit und bat um weitere Geduld.

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Der Bereich des alten TuS-Sportplatzen ist als "Überschwemmungsgebiet" ausgewiesen und darf somit vorerst weiterhin nicht als Gewerbegebiet bebaut werden. ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
Der Bereich des alten TuS-Sportplatzen ist als "Überschwemmungsgebiet" ausgewiesen und darf somit vorerst weiterhin nicht als Gewerbegebiet bebaut werden. ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER