Wickeder Ehepaar: Mehr als 4.000 Euro Sozialhilfe zuviel kassiert

12. Januar 2017

WICKEDE / WERL. Einen illegalen Vermögensvorteil haben sich ein 25-jähriger Mann und seine 28-jährige Ehefrau aus Wickede durch den unrechtmäßigen Bezug von Sozialhilfe verschafft. Denn obwohl sie inzwischen beide Arbeitsstellen hatten, ließen sie sich in der Zeit zwischen dem 1. Dezember 2015 und dem 31. März 2016 eine staatliche Unterstützung in Höhe von insgesamt 4.081,00 Euro auf ihr Bankkonto zahlen.

Angeblich hatte der Mann seinem neuen Arbeitgeber vertraut, der ihn angeblich beim Arbeitsamt abmelden wollte. Da dies aber nicht erfolgte, floss die Sozialhilfe weiter auf das Konto der Familie mit zwei Kindern.

Der unrechtmäßige Eingang der Sozialhilfe sei ihnen gar nicht aufgefallen, beteuerten die beiden nicht vorbestraften Wickeder. Denn sie hätten immer mit „Karte“ bezahlt und gar nicht auf ihre Kontoauszüge geschaut, wo die Sozialhilfe verbucht wurde.

Man habe auch gar nicht weiter darüber nachgedacht, da sich ein vorheriger Arbeitgeber um alles gekümmert habe und es damals auch keine Probleme gegeben hätte. Die Überzahlung sei erst aufgefallen, nachdem ein Schreiben vom Hauptzollamt in der Post gelegen habe.

Richterin Patricia Suttrop belehrte die beiden Angeklagten aber sinngemäß: „Sie haben die Meldepflicht. Sie können sich nicht darauf verlassen, dass der Arbeitgeber das für sie erledigt. Das darf man nicht!“

Das Wickeder Ehepaar stand am heutigen Donnerstag (12. Januar 2017) wegen „Sozialhilfe-Betruges“ vor dem Amtsgericht in Werl. Mit Einwilligung der Arnsberger Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren aber eingestellt. Denn das Paar hatte bereits mit dem Sachbearbeiter der „Agentur für Arbeit“ eine Rückzahlung des widerrechtlich erlangten Geldbetrages vereinbart. Ab dem 1. Februar 2017 soll dies in monatlichen Raten von 300 Euro zurückgezahlt werden. Das Gericht verzichtete deshalb auf eine Strafe.

CARINA WESTERWELLE für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“

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ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
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