Unfallursache: Alkoholkonsum des Autofahrers, technischer Defekt am Pkw oder unbekannter Gegenstand auf der Fahrbahn?

19. Januar 2017

WICKEDE (RUHR). Ein unbekannter Gegenstand auf der Fahrbahn der Hauptstraße in Wickede oder der Alkoholspiegel von zirka 0,8 Promille im Blut des Autolenkers aus Hemer – was war die tatsächliche Ursache für die Fahrt des Pkw eines heute 52-jährigen Mannes in den Gegenverkehr? Oder vielleicht doch ein technischer Defekt am Fahrzeug? – Das Gutachten eines Sachverständigen soll nun Klarheit bringen, was der Auslöser der Karambolage am frühen Morgen des 4. Oktober 2016 war. – Dies ist das Ergebnis des ersten Sitzungstages im Rahmen einer Hauptverhandlung vor dem Werler Amtsgericht am heutigen Donnerstag (19. Januar 2017). Dabei saß der Unfallverursacher aus Hemer als Beschuldigter auf der Anklagebank – begleitet von einem Juristen als Rechtsbeistand.

Was war am 4. Oktober 2016 geschehen? – Der Verkehrsunfall mit drei beteiligten Pkw ereignete sich gegen 8.15 Uhr auf der Hauptstraße in Wickede (wir berichteten). Auf gerader Strecke zwischen der Gaststätte Erlenhof und dem Möhnemahnmal fuhr der 52-jähriger Mann aus Hemer unverhofft in den Gegenverkehr und rammte mit seinem VW Golf gleich zwei in Richtung Ruhrbrücke fahrende Autos.

Die Unfallopfer – ein 63-jähriger Neheimer und ein 64-jähriger Mendener – wurden dabei leicht verletzt. Die zwei Pkw-Fahrer wurden durch den Rettungsdienst des Kreises Soest vor Ort untersucht und versorgt. Sie konnten die Unfallstelle später allerdings noch eigenständig verlassen.

Der unverletzte Unfallverursacher wurde auf Grund von festgestelltem Alkoholgeruch in seiner Atemluft direkt von der Polizei zu einem Bluttest verbracht. Der Atemalkohol-Vortest hatte einen Wert von 0,8 Promille ergeben.

Der Führerschein des Unfallverursachers wurde deshalb sichergestellt.

An den beteiligten Fahrzeugen war erheblicher Sachschaden entstanden, so dass alle drei Pkw abgeschleppt werden mussten.

Wie der 63-jährige Ford-Fiesta-Fahrer aus Neheim berichtete, sei der Unfallverursacher mit seinem VW Golf plötzlich auf die Gegenfahrbahn abgedriftet und auf ihn zugesteuert. Trotz Warnsignal mit der Lichthupe habe der Neheimer das Steuer seines Golfs nicht rumgerissen. Er sei dann noch mit seinem Fiesta nach rechts auf den Gehweg ausgewichen und trotzdem von dem Golf touchiert worden. Danach sei dieser dann immer noch weitergefahren und in den hinter ihm fahrenden Hyundai Accent des 64-jährigen Mannes aus Menden gekracht, der dem Unfallverursacher offenbar nicht mehr ausweichen konnte.

Nur dadurch, dass die Airbags bei allen Fahrzeugen auslösten, entstand wohl kein schlimmerer Personenschaden.

Am heutigen Donnerstag (19. Januar 2017) stand der unfallverursachende Autofahrer nun als Angeklagter vor Gericht. Er konnte sich als Ursache für den Unfall nur einen technischen Defekt seines Pkw oder einen unbekannten Gegenstand auf der Fahrbahn als Grund für das Abdriften seines Fahrzeuges in den Gegegenverkehr und Ursache des Unfalles vorstellen. Seinen Schilderungen zufolge, sei sein Wagen nach der Ruhrbrücke nicht mehr lenkbar gewesen, das Auto sei einfach nach links abgedriftet und immer weiter auf die Gegenfahrbahn gefahren. Ein Gegenlenken sei nicht mehr möglich gewesen.

Also doch keine eingeschränkte Fahrtüchtigkeit durch den vorherigen Alkoholkonsum sondern höhere Gewalt?

Richterin Patricia Suttrop wies den Angeklagten nach seiner Aussage und den Mutmaßungen über die Unfallursache darauf hin, dass er vor Ort direkt nach der Karambolage gegenüber den Polizisten geäußert hätte, dass er hätte nießen müssen und deshalb unwillkürlich in den Gegenverkehr geraten sei. Von einem technischen Defekt am Auto oder einem unbekannten Gegenstand auf der Fahrbahn wäre damals gar keine Rede gewesen.

Der Angeklagte begründete daraufhin seine geänderte Aussage damit, dass er kurz nach dem Unfall noch unter Schock gestanden habe und erst nach einiger Zeit habe reflektieren können, was eigentlich passiert sei.

Das Gutachten eines Sachverständigen soll nun klären, ob nun ein technischer Defekt an dem VW Golf vorliegt – oder nicht doch der erhöhte Alkoholspiegel im Blut des angeklagten Autofahrers ursächlich für den Unfall war.

Nach der Anhörung von Zeugen hieß es, scheint klar zu sein, dass der alkoholisierte Unfallverursacher vor der Karambolage keine Schlangenlinien fuhr. Ein technischer Defekt oder eine andere Ursache für die Fahrt in den Gegenverkehr konnte somit noch nicht ganz ausgeschlossen werden.

Die Verhandlung soll nach Vorlage eines entsprechenden Sachverständigen-Gutachtens fortgesetzt werden.

CARINA WESTERWELLE und ANDREAS DUNKER für "wickede.ruhr HEIMAT ONLINE" 


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4. Oktober 2016: Unfall: Alkoholisierter Autofahrer fuhr in den Gegenverkehr und rammte zwei Pkw | wickede.ruhr HEIMAT ONLINE

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ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
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