Details der Geschehnisse der Disco-Nacht bleiben im Dunkeln

2. Februar 2017

WICKEDE / WERL. „So richtig Hand und Fuß hat das alles nicht“, resümierte die Vertreterin der Arnsberger Staatsanwaltschaft zum Abschluss eines Strafprozesses am heutigen Donnerstag (2. Februar 2017) vor dem Amtsgericht in Werl. Ein 32-jähriger Mann aus Wickede war dort aufgrund einer vermeintlichen Sachbeschädigung angeklagt. Ihm wurde vorgeworfen das BMW Coupé eines 20-jährigen Leiharbeiters aus Arnsberg mit einer Glasflasche oder einem ähnlichen Gegenstand beschädigt zu haben.

Am 10. Juli 2016 gegen 3.30 Uhr war angeblich folgendes geschehen: Nach einem Platzverweis durch einen Security-Mitarbeiter einer Großraumdiskothek im Werler Stadtwald traf der aus Kasachstan stammende Angeklagte auf dem Parkplatz auf vier junge südländische Männer, die am Auto standen und rauchten. Der Beschuldigte fragte nach einer Zigarette und bekam diese auch. Daraufhin soll er noch nach Drogen gefragt haben. Da die Männer – nach eigenen Aussagen – mit Drogen aber „nichts am Hut“ haben, blieb dieser angebliche Wunsch des Angeklagten aber unerfüllt. Danach soll es zu einem verbalen Streit gekommen sein.

Die vier jungen Männer stiegen schließlich ins Auto und wollten vom Parkplatz fahren. Dabei hörten sie aber plötzlich Schläge gegen ihre Blechkarosse.

„Er kam hinterher, hat aufs Auto geschlagen und was geworfen“

„Er kam hinterher, hat aufs Auto geschlagen und was geworfen“, so der geschädigte Autofahrer über den Angeklagten. Daraufhin seien die vier Männer wieder ausgestiegen.

Der Angeklagte sei fast zeitgleich von dem Sicherheitsdienst der Disco zu Boden gebracht und fixiert worden, so die Zeugen.

Schürfwunden am Kopf und an den Händen

Der Angeklagte sah die Sache aber ganz anders. Er behauptete, dass er von den vier jungen Männern zusammengeschlagen worden sei. Daher habe er Schürfwunden am Kopf und an den Händen gehabt, die von der Polizei dokumentiert worden seien. – Deshalb gab es auch ein Gegenverfahren wegen Körperverletzung, welches allerdings eingestellt worden ist.

Wirkliches Licht ins Dunkle der Disco-Nacht konnte auch die heutige Hauptverhandlung vor dem Werler Amtsgericht nicht bringen, zumal sich die Zeugenaussagen vor Ort bei der Polizei und vor Gericht teilweise widersprachen.

Getreu dem juristischen Motto „Im Zweifel für den Angeklagten“ forderten deshalb sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung schlussendlich einen Freispruch für den Wickeder. Richterin Patricia Suttrop folgte dem.

CARINA WESTERWELLE und ANDREAS DUNKER für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“

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ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
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