23. Juni 2017
KREIS SOEST. Die Heimaufsicht des Kreises Soest (WTG-Behörde) hat den Tätigkeitsbericht 2015/2016 veröffentlicht. Ihr Fazit: Die Einrichtungen im Kreis Soest erfüllen überwiegend die gesetzlichen Anforderungen und können oft mit großer Anstrengung durch den fachlichen und persönlichen Einsatz der Einrichtungsmitarbeiter den individuellen Pflege- und Betreuungsbedarf, Förderungsbedarf und eine gute Lebensqualität der Bewohner sicherstellen.
Trotz des insgesamt guten Ergebnisses kam es im Berichtzeitraum in vier Einrichtungen zu kritischen Situationen, bei denen gravierende Pflege- und Betreuungsmängel im Zusammenhang mit Problemen in der personellen Ausstattung festgestellt wurden.
Anordnungen zum Aufnahmestopp und zur Mängelbeseitigung
In diesen Fällen erfolgte nach
intensiver Beratung eine Anordnung zum Aufnahmestopp und zur
Mängelbeseitigung. "Einrichtungen, die in solch eine Situation geraten,
bieten nicht grundsätzlich schlechte Pflege und Betreuung an. Es sind in
der Regel zeitlich begrenzte Probleme", betont Michael Streich, der als
Abteilungsleiter Soziales für die Heimaufsicht zuständig ist. "Die
Überwachung der WTG-Behörde mit präventiver Beratung, Ursachenermittlung
bei Missständen sowie die gemeinsame Erarbeitung einzelfallbezogener
Lösungen ist allerdings zwingend notwendig und auch Bestandteil der
Fortentwicklung einer individuellen qualitativ hochwertigen Pflege und
Betreuung für die Bewohnerinnen und Bewohner im Kreis Soest."
126 Beschwerden im Berichtszeitraum
Die Bearbeitung von Beschwerden beziehungsweise Hinweisen auf mögliche Mängel habe bei der WTG-Behörde des Kreises Soest eine sehr hohe Priorität, versichert Michael Streich. Im Berichtszeitraum seien 126 Beschwerden eingegangen, wobei die meist genannten Beschwerdegründe im Bereich der Pflegequalität und der Personalorganisation gelegen hätten.
In dem überwiegenden Teil der Einrichtungen habe im Berichtszeitraum die gesetzlich vorgeschriebene Fachkraft-Quote von 50 Prozent festgestellt werden können. Dennoch zeichne sich ab, dass es zunehmend schwieriger werde, freie Stellen mit Fachkräften zu besetzen.
Zuständig für 210 Betreuungsangebote im Kreis Soest
Im Kreis Soest war die WTG-Behörde im Berichtszeitraum für insgesamt 210 Betreuungsangebote zuständig, davon 101 Einrichtungen mit 5.852 Plätzen. Im genannten Zeitraum wurden insgesamt 126 wiederkehrende oder anlassbezogene Prüfungen durchgeführt, und das unangemeldet.
Mit dem neuen Wohn- und Teilhabegesetz (WTG), das
im Oktober 2014 verabschiedet wurde, hat sich auch das Aufgabenfeld der
WTG-Behörde erweitert. Nun fallen nicht nur die klassischen
vollstationären Einrichtungen (Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen für
Menschen mit Behinderungen) unter das WTG, sondern alle Angebotsformen,
die entgeltlich ältere, behinderte und pflegebedürftige Menschen betreuen. Hierzu gehören zum Beispiel
Tagespflege-Einrichtungen, Wohngemeinschaften, Angebote des Servicewohnens und
ambulante Dienste.
Die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie der Tätigkeitsbericht sind im Internet unter www.kreis-soest.de zu finden ("WTG-Behörde" als Stichwort in das Suchfeld eingeben).