Angeklagter vor Gericht: Ein Anschlag mit Tanklastzug hätte zu wenig Tote zur Folge

29. Juni 2017

WICKEDE / WERL. Mit einem „Tankwagen mit Flüssiggas“ den „ganzen Laden“ in die Luft zu sprengen, drohte ein 53-jähriger arbeitsloser Wickeder angeblich am 26./27. Oktober 2016 den Mitarbeiterinnen des Job-Centers in Werl. – Wegen dieser und ähnlicher verbaler Bedrohungen an mehreren Tagen stand der Mann, der sich weder einsichtig noch reumütig zeigte, am heutigen Donnerstag (29. Juni 2017) als Angeklagter vor Gericht in Werl.

Unter anderem soll der 53-Jährige am 24. Oktober 2016 den Empfangsdamen des Arbeitsamtes auch damit gedroht haben, dass er sein Waffen-Arsenal schon aufgerüstet habe und das Job-Center „vorsichtig“ sein solle.

Am 26. Oktober 2016 erhielt der Wickeder dann ein „Hausverbot“, nachdem er nochmals beim Arbeitsamt erschienen und ausfällig geworden war.

Auch im Beisein von Polizei-Beamten zeigte er sich am 27. Oktober 2016 nicht einsichtig und wiederholte vor mehreren Zeugen in ruhigem Ton seine Drohungen.

Vergeltungsschlag mit „Giftgas“ oder ähnlichem auf das Job-Center

Nach der Beweisaufnahme und Zeugenanhörung meinte der Angeklagte, dass seine Idee eines Anschlages mittels eines „Tankwagens mit Flüssiggas“ auf das Arbeitsamt doch eigentlich nicht effektiv genug sei. Denn dabei gäbe es „zu wenig Tote“. – Vielmehr drohte er im Rahmen des Strafprozesses am heutigen Donnerstagvormittag im Beisein von Richterin Patricia Suttrop und den anderen Anwesenden mit einem Vergeltungsschlag durch „Giftgas“ oder ähnlichem auf das Job-Center.

Verurteilter will "keinen Pfennig" der Geldstrafe zahlen

Vor der Verkündigung des Urteils durch Richterin Patricia Suttrop erklärte der Angeklagte, dass er eine Geldstrafe ablehne und stattdessen lieber auf Staatskosten ins Gefängnis gehen wolle. Von ihm bekäme die Justiz "keinen Pfennig". – Die Straftaten abgestritten wurden von dem 53-jährigen Wickeder bis zuletzt nicht. Vielmehr bestätigte er durch seinen Auftritt vor Gericht eher die vorgetragenen Beschuldigungen.

Sein Pflichtverteidiger erklärte, dass die Kommunikation mit seinem Mandanten „reichlich schwierig“ gewesen sei und er den Ausführungen der Staatsanwaltschaft zustimme.

Richterin Patricia Suttrop sprach in ihrem Urteil* schließlich auch eine Geldstrafe in entsprechender Höhe aus.

Denn der Angeklagte war bereits am 1. Juni 2015 auf Grund eines ähnlichen Deliktes schon einmal zu einer Geldstrafe sowie einem neuntägigen Aufenthalt in der Psychiatrie verurteilt worden.

53-jähriger Wickeder will in Berufung gehen

Der uneinsichtige Wickeder erwiderte darauf, dass er die Geldstrafe nicht zahlen werde und in Berufung gegen das Urteil gehen wolle. Schließlich wären seine offiziellen Einkünfte auch zu gering zur Zahlung der Strafe und an seine anderen Einnahmen aus „Wirtschaftskriminalität“ (O-Ton), die sich auf bis zu 5.000 Euro pro Monat beliefen, kämen die Behörden ohnehin nicht ran.

CARINA WESTERWELLE und ANDREAS DUNKER für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“


* Das Urteil ist erst nach Ablauf der Berufungs- und Revisionsfrist rechtsgültig.

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ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
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