Wimberner Schwarzfahrer fand angeblich den Weg zum Fahrkartenautomaten nicht

23. August 2017

WICKEDE (RUHR) / WERL. Teuer zu stehen kommen einem 19-jährigen Auszubildenden aus Wimbern zwei fehlende Tickets: Denn am 17. und 24. Januar 2017 wurde der junge Mann jeweils von einem Kontrolleur ohne Fahrschein in der Bahn erwischt. Am heutigen Mittwoch (23. August 2017) hatte sich der „Schwarzfahrer“ nun vor dem Jugendgericht des Amtsgerichtes in Werl wegen der Straftaten zu verantworten.

Als Grund für den fehlenden Fahrschein gab der 19-Jährige vor Gericht zu Protokoll, dass er auf Grund einer Baumaßnahme am Bahnhof den Weg zum Fahrkartenschalter nicht direkt gefunden hätte. Außerdem habe er nicht mehr danach suchen können, da er pünktlich zur Arbeit gemusst hätte.

Jugendrichterin Jodaitis hielt dies aber nur für eine Ausrede des Angeklagten, der in der Vergangenheit bereits schon wegen „Schwarzfahrens“ aufgefallen war und deshalb damals bereits 200 Euro an die Bahn zahlen musste.

Aktenkundig waren zudem zwei weitere Vergehen des Angeklagten, der bereits 2013 wegen eines Kfz-Kennzeichen-Deliktes und 2016 wegen Marihuana-Besitzes mit dem Gesetz in Konflikt geraten war.

Wenngleich der Angeklagte geständig war, verurteilte ihn Jugendrichterin Jodaitis schließlich zu einer Geldstrafe von insgesamt 450 Euro (30 Tagessätze à 15 Euro). Dabei griff sie auf Anraten von Jugendgerichtshilfe und Staatsanwaltschaft auf das Erwachsenstrafrecht zurück.

Der 19-jährige Mann aus Wimbern nahm das Urteil an. Es ist damit rechtskräftig.

CARINA WESTERWELLE und ANDREAS DUNKER für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“

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SYMBOLFOTO: ANDREAS DUNKER
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