Flüchtling drohte angeblich: „Wir setzen das Gebäude in Brand!“

6. September 2017

WIMBERN / WERL. „Ihr werdet noch sehen, was ihr davon habt. Es wird das passieren, was auch in Düsseldorf passiert ist. Wir setzen das Gebäude in Brand!“ soll ein 20-jähriger Mann aus Syrien am 13. Juni 2016 in der „Zentralen Unterbringungseinrichtung“ (ZUE) für Flüchtlinge in Wimbern gedroht haben.

Damit spielte der Asylsuchende offenbar auf einen kurz zuvor bekannt gewordenen Großbrand einer Massenunterkunft für Flüchtlinge an. Am 7. Juni 2016 war nämlich in einer mit knapp 300 Flüchtlingen belegten ehemaligen Messehalle in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt ein Feuer ausgebrochen, welches angeblich mutwillig von Bewohnern gelegt wurde. Dabei soll ein Sachschaden von rund zehn Millionen Euro entstanden sein.

Beschimpfungen, Flüche und Drohung

Wie es nun in der aktuellen Anklageschrift der Arnsberger Staatsanwaltschaft zu dem Fall aus Wimbern heißt, habe der Syrer in seiner Unterkunft eine orientalische Wasserpfeife und einen elektrischen Wasserkocher betrieben. Nachdem die Betreuer ihn darauf aufmerksam gemacht hätten, dass dies aus Brandschutzgründen in der Massenunterkunft im ehemaligen Marien-Krankenhaus verboten sei, habe er sie beschimpft und verflucht. Außerdem habe er ihnen mit der besagten Brandstiftung nach Düsseldorfer Beispiel gedroht.

Kreispolizeibehörde verschwieg den Vorfall

In den öffentlichen Berichten der Kreispolizeibehörde Soest wurde dieser Fall zwar verschwiegen, am kommenden Freitag (8. September 2017) um 11 Uhr soll sich der Syrer allerdings in einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht in Werl wegen des Vorfalls verantworten.

Die Arnsberger Staatsanwaltschaft hat den jungen syrischen Flüchtling wegen der „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ angeklagt. Dabei geht es um die oben genannte Androhung einer besonders schweren Brandstiftung, die der damalige ZUE-Bewohner gegenüber seinen Betreuern geäußert haben soll.

Übersetzungsprobleme führten zu Freispruch

Im Düsseldorfer Fall wurden die angeklagten Asylsuchenden aus Nordafrika übrigens wegen Übersetzungsproblemen bei den Zeugenaussagen schlussendlich freigesprochen und erhielten sogar noch eine finanzielle Entschädigung für die Zeit der Untersuchungshaft.

Die Kammer habe „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten) entschieden, erklärte  die Vorsitzende Richterin dazu. Die Anklage sei nicht „mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit“ bewiesen worden.

Vorgeworfen hatte man den Verdächtigen aus Düsseldorf zuvor, dass sie die als Massenunterkunft für Flüchtlinge genutzte ehemalige Messehalle absichtlich angezündet hätten, weil dort trotz des Fastenmonats Ramadan Mittagessen ausgegeben wurde.

ANDREAS DUNKER für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“

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ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
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