12. Oktober 2017
WICKEDE / WERL. Zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro und einem Fahrverbot von einem Monat verurteilte Richterin Patricia Suttrop vom Amtsgericht Werl am heutigen Donnerstag (12. Oktober 2017) einen 68-jährigen Mann aus Wickede. Er war wegen vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung durch fahrlässiges Verhalten im Straßenverkehr angeklagt.
Laut Zeugenaussagen hatte der Wickeder am 16. Mai 2017 gegen 18 Uhr mit seinem Auto erst vor dem Zebrastreifen an der Ecke Hauptstraße / Bahnhofstraße angehalten und dann Gas gegeben, nachdem er offenbar die Familie erkannt hatte, die den Übergang nutzte. Denn dabei handelte es sich um ehemalige Vereinskollegen aus einem Schrebergartenverein. Diese hatten ihn 2010 wegen Veruntreuung des Vereinsvermögens angezeigt und aus dem Club geworfen.
Besonders brisant bei dem Vorfall: Die jungen Eltern schoben gerade einen Zwillingskinderwagen mit ihren 11 Wochen alten Babys auf den Fußgängerüberweg. Nur durch das beherzte Eingreifen des 45-jährigen Vaters, der den Kinderwagen im letzten Augenblick noch zurückzog, wurde angeblich Schlimmeres verhindert. So kamen er und seine 31-jährige Ehefrau zum Glück nur mit einem riesigen Schrecken davon. Verletzt wurde niemand.
Bereits zwei Wochen zuvor hatte der 68-jährige Angeklagte den Familienvater angeblich bei einem Zusammentreffen vor einem Supermarkt in Wickede mündlich bedroht. – Vermutlich resultierte diese verbale Entgleisung aus dem Rauswurf aus dem Sparclub vor sieben Jahren, dem er immer noch Geld schuldet. Insgesamt hatte der Angeklagte damals als Kassierer einige tausend Euro widerrechtlich in seiner eigenen Tasche verschwinden lassen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Woche hat der vermeintliche Straftäter noch die Möglichkeit zu Berufung oder Revision.
CARINA WESTERWELLE und ANDREAS DUNKER für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“