Jungen Mann in Abwesenheit zu Geldstrafe verurteilt

27. Oktober 2017

WICKEDE (RUHR) / WERL. Zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen à 10 Euro, also insgesamt 300 Euro, sowie zur Übernahme der Verfahrenkosten wurde am heutigen Freitagmorgen (27. Oktober 2017) ein 19-jähriger Mann aus Echthausen von Jugendrichterin Jodaitis vor dem Amtsgericht in Werl verurteilt. Den Strafbefehl erließ Jodaitis in Abwesenheit des Angeklagten, der nicht zur Verhandlung erschienen war. Rechtsgültig wird das Urteil allerdings erst, wenn der Heranwachsende keinen Einspruch erhebt.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Echthausener wegen „Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ angeklagt. Angeblich soll der junge Bursche am 4. Juli 2017 gegen 1.50 Uhr nachts unter anderem auf der Wickeder Bahnhofstraße ohne damals gültige Fahrerlaubnis als Lenker eines Pkw unterwegs gewesen sein, erklärte ein Mitarbeiter des Amtsgerichtes im Gespräch mit „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“.

Die Hauptverhandlung vor der Jugendrichterin des Amtsgerichtes Werl war öffentlich. Verurteilt wurde der Echthausener, der gesundheitliche Probleme haben soll und aktuell im Rahmen einer Maßnahme wieder an einen strukturierten Tagesablauf herangeführt wird, nach Erwachsenenstrafrecht.

Die Geldstrafe erließ die Einzelrichterin, da sie laut bezweifelte, dass der Angeklagte eventuell verhängte Sozialstunden regelmäßig ableisten würde.

ANDREAS DUNKER für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“

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Das historische Gebäude des Amtsgerichtes in der Werler Innenstadt ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
Das historische Gebäude des Amtsgerichtes in der Werler Innenstadt ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER