Gericht verurteilte Wickeder zu Geldstrafe von 1.500 Euro und Verfahrenskosten

9. November 2017

WICKEDE / WERL. Zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro (75 Tagessätze à 20 Euro) verurteilte Richterin Patricia Suttrop vom Amtsgericht Werl am heutigen Donnerstag (9. November 2017) einen 25-jährigen Mann aus Wickede. Er war am 19. Juli 2015 mit einem Kraftfahrzeug ohne Zustimmung des Besitzers und ohne Führerschein auf einer öffentlichen Straße in Werl unterwegs gewesen und war aus Unachtsamkeit gegen ein parkendes Auto gefahren. Dabei entstand ein Sachschaden in Höhe von 4.500 Euro.

In dem Strafbefehlsverfahren vor dem Werler Amtsgericht ließ sich der Beschuldigte anwaltlich vertreten und gab die Tat als solches durch die Stellungnahme seines Verteidigers auch indirekt zu.

Auf Grund des geringen Einkommens des Wickeders von etwa 800 Euro, der als Lagerist bei einer Leiharbeitsfirma beschäftigt ist, hatte sein Anwalt einen Einspruch gegen die Höhe eines erlassenen Strafbefehls erhoben. Diesem wurde stattgegeben. Dadurch „spart“ sich der Pkw-Fahrer ohne Führerschein, der sich nach der Havarie auch noch unerlaubt zu Fuß vom Unfallort entfernt hatte, einen Betrag in Höhe von 750 Euro. Denn in seinem ursprünglichen Strafbefehl hatte das Amtsgericht einen Tagessatz von 30 Euro verfügt.

Neben der Geldstrafe muss der junge Mann auch noch die Verfahrenskosten übernehmen und darf in den nächsten zehn Monaten keine Fahrerlaubnis erlangen.

Geladene Zeugen wurden bei dem heutigen Termin vor Gericht nicht mehr vernommen.

CARINA WESTERWELLE und ANDREAS DUNKER für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“

Das Amtsgericht in Werl ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
Das Amtsgericht in Werl ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER