Kreis Soest sucht junge Bewerber als Laienrichter an Amts- und Landgerichten

17. April 2018

WICKEDE (RUHR) / KREIS SOEST. Das Soester Kreisjugendamt sucht noch bis Ende April 2018 weitere Bewerber für das Amt des Jugendschöffen. – "Bisher hatte der Aufruf des Kreisjugendamts, sich für das Amt zur Verfügung zu stellen, nicht in allen Amtsgerichtsbezirken die erhoffte Resonanz", heißt es in einer Mitteilung des Kreises Soest an die Medien vom heutigen Dienstag (17. April 2018).

Während für den Amtsgerichtsbezirk Soest ausreichend viele Bewerbungen vorliegen, fehlen in den anderen Amtsgerichtsbezirken noch Bewerber. Das Kreisjugendamt hat die Bewerbungsfrist daher bis zum 30. April 2018 verlängert.

Amtsperiode geht von 2019 bis 2023

Grundsätzlich werden noch Interessierte aus dem Amtsgerichtsbezirk Werl und aus Anröchte, Erwitte und Geseke für den Amtsgerichtsbezirk Lippstadt sowie aus Rüthen gesucht, um die Vorschlagslisten für die Amtsperiode 2019 bis 2023 aufstellen zu können.

Auch aus Wickede (Ruhr) fehlen noch Bewerber

Es fehlen noch Bewerber aus Ense, Werl und Wickede (Ruhr) sowie Rüthen für das Jugendschöffengericht in Soest und die Jugendkammer des Landgerichts Arnsberg sowie Interessierte aus Anröchte, Erwitte und Geseke für das Jugendschöffengericht in Lippstadt und die Jugendkammer des Landgerichts Paderborn.

Aus dem Amtsgerichtsbezirk Werl (Ense, Werl und Wickede [Ruhr]) sind sieben Frauen und sieben Männer als Jugendschöffen vorzuschlagen. Während es in ausreichender Anzahl männliche Interessenten gibt, haben sich bisher nur fünf Damen beworben.

Aus dem Amtsgerichtsbezirk Soest (Bad Sassendorf, Lippetal, Möhnesee und Welver) sind fünf weibliche und fünf männliche Jugendschöffen vorzuschlagen. Hierfür gibt es ausreichend Bewerbungen.

Aus dem Amtsgerichtsbezirk Lippstadt (Anröchte, Erwitte und Geseke) sind sechs Frauen und vier Männer vorzuschlagen. Es fehlen noch eine Bewerberin aus Anröchte, ein Bewerber aus Erwitte und zwei Bewerberinnen aus der Stadt Geseke.

Interessierte können sich mit Fragen an das Kreisjugendamt Soest wenden

Interessierte aus dem Bezirk des Kreisjugendamtes Soest werden gebeten, sich bis Ende April mit Fragen direkt an den Kreis Soest, Abteilung Jugend und Familie, E-Mail: Jugendschoeffenwahl2018@kreis-soest.de, oder telefonisch unter der Nummer (0 29 21) 30-20 04 an Ulrich du Mont zu wenden.

Ein Bewerbungsformular sowie weitere Informationen zum Schöffenamt sind im Internet unter www.kreis-soest.de  zu finden. Das Bewerberformular ist ausgefüllt und unterschrieben bis zum 30. April 2018 an den Kreis Soest , Abteilung Jugend und Familie, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest zu übersenden.

Für Bürger aus Soest, Warstein und Lippstadt sind die städtischen Jugendämter Ansprechpartner.

Immer öfter müssen sich Jugendliche und Heranwachsende vor Gericht verantworten

Immer öfter müssen sich Jugendliche und Heranwachsende vor Gericht verantworten. Für sie sind die Jugendgerichte und Jugendkammern bei den Amts- und Landgerichten zuständig. Neben den Berufsrichtern sind dort Laienrichter (Schöffen) tätig, die von den zuständigen Jugendhilfeausschüssen vorgeschlagen werden.

Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Soest wird in seiner Sitzung am 21. Juni 2018 entscheiden, welche Bewerber die Voraussetzungen für die verantwortliche Aufgabe eines Jugendschöffen erfüllen. Diese Vorschlagslisten übersendet der Kreis nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung an die zuständigen Gerichte.

Der Schöffenwahlausschuss der jeweiligen Amtsgerichte wählt aus den Vorschlagslisten die erforderliche Anzahl an Schöffen.

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Das Kreisjugendamt hat die Bewerbungsfrist für Jugendschöffen bis Ende April verlängert. SYMBOLFOTO: KREIS SOEST / THOMAS WEINSTOCK
Das Kreisjugendamt hat die Bewerbungsfrist für Jugendschöffen bis Ende April verlängert. SYMBOLFOTO: KREIS SOEST / THOMAS WEINSTOCK