Vor und nach dem Urlaub die Rauchmelder kontrollieren

13. Juli 2018

WICKEDE (RUHR). Am „Freitag, den 13.“ Juli, ist zum zweiten Mal in diesem Jahr bundesweiter Rauchwarnmelder-Tag. – Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Wickede (Ruhr) weist anlässlich des Aktionstages auf die erforderliche Überprüfung von Rauchwarnmeldern hin. Insbesondere vor Antritt einer Urlaubsreise und nach der Rückkehr ins traute Heim sollten die „elektronischen Lebensretter“ auf ihre einwandfreie Funktionsfähigkeit geprüft werden. So kann vermieden werden, dass aufgrund technischer Ursachen eventuell Fehlalarme während der Abwesenheit ausgelöst werden und die Geräte auch nach dem Urlaub wieder ordnungsgemäß Alarm melden, wenn es irgendwo brennt.

„Gerade in der Urlaubszeit kann es vorkommen, dass die Feuerwehr alarmiert wird, obwohl es gar nicht brennt. Manchmal piept beim Nachbarn der Rauchwarnmelder, weil seine Batterie leer oder der Melder beispielsweise durch Staub oder Flusen verdreckt ist“, heißt es seitens eines Sachverständigen einer großen nordrhein-westfälischen Versicherung. Und weiter: „Viele Menschen erkennen den Unterschied zwischen dem Alarm- und dem Warnton eines Rauchwarnmelders nicht. Dabei ist es recht einfach, den viel lauteren Alarmton vom Warnton oder dem eines Weckers zu unterscheiden, wenn man den Probealarm durch drücken des Testknopfes einmal ausprobiert hat.“

Wer für die Urlaubszeit gleich auf Nummer sicher gehen will, installiert Rauchwarnmelder mit dem Qualitätszeichen „Q“. Diese verfügen über eine fest eingebaute Langzeitbatterie, die zehn Jahre hält, und produzieren generell weniger Fehlalarme durch äußere Einflüsse oder technische Ursachen.

Tipps zur Wartung von Rauchwarnmeldern

„Fehlfahrten der Feuerwehr kann man durch eine richtige Pflege der Rauchwarnmelder vorbeugen“, erläuterte Tristan Krieger vom nordrhein-westfälischen Verband der Feuerwehren und empfiehlt: „Hinterlassen Sie während Ihres Urlaubs Ihren Wohnungsschlüssel bei vertrauenswürdigen Nachbarn. Bei Fehlalarmen können diese den Rauchwarnmelder abstellen oder eine Wartungsfirma benachrichtigen.“

Rauchwarnmelder sind gemäß ihrer Bedienungsanleitung, jedoch mindestens einmal jährlich, auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Dazu gehört der Check, ob die Raucheintrittsöffnung frei zugänglich ist und der Melder voll funktionsfähig ist. Außerdem ist eine Alarmprüfung vorzunehmen. Diese beinhaltet die Auslösung eines Probealarms über die Prüftaste.

Mehr zum Thema Rauchwarnmelder finden Sie auf der gemeinsamen Homepage der Provinzial Versicherungen und des Verbandes der Feuerwehren in NRW: www.sicherheitserziehung.de

ANZEIGE
ANZEIGE
Demonstration der Funktionsweise von Rauchmeldern – anhand eines Schauobjektes der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wickede (Ruhr) ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
Demonstration der Funktionsweise von Rauchmeldern – anhand eines Schauobjektes der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wickede (Ruhr) ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER