Unfallflucht auf Parkplatz: Polizei sucht Zeugen

6. August 2018

WICKEDE. Die Polizei sucht dringend Zeugen, nachdem es am Samstagmorgen (4. August 2018) auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums an der Christian-Liebrecht-Straße in Wickede zu einer Verkehrsunfallflucht gekommen ist. Insbesondere eine Dame, die den Vorfall beobachtet und dieses dem Geschädigten vor Ort mitgeteilt hatte, wird um ihre nochmalige Aussage bei der Polizei gebeten.

Wie Kriminalhauptkommissar Frank Meiske als Sprecher der Kreispolizeibehörde Soest mitteilte, soll sich der Fall wie folgt zugetragen haben: „Am Samstag kam es gegen 9.50 Uhr zu einer Verkehrsunfallflucht auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes an der Christian-Liebrecht-Straße. Eine Zeugin hatte beobachtet, wie ein Pkw mit Soester Kennzeichen den grauen Ford Mondeo des Geschädigten mit der rechten Fahrzeugseite am Heck berührte. Der Unbekannte setzte seine Fahrt jedoch fort, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Die Zeugin teilte dem Geschädigten ihre Beobachtung mit, und nannte ein abgelesenes Kennzeichen. Leider stellte sich dieses als falsch heraus. Auch die Personalien oder die Erreichbarkeit der Zeugin hatte sich der Geschädigte nicht notiert. Daher bittet die Polizei die Zeugin auf diesem Wege sich mit der Polizei in Verbindung zu setzten. Darüber hinaus werden weitere Zeugen gesucht, die Hinweise auf diese Unfallflucht geben können.“

Telefonisch erreichbar ist die zuständige Polizei-Wache in Werl unter der Nummer: (0 29 22) 9 10 00.

Zahl der Verkehrsunfallfluchten im Kreis Soest angestiegen

Im vergangenen Jahr 2017 ist die Anzahl der Verkehrsunfallfluchten im Kreis Soest übrigens insgesamt um neun Prozent angestiegen, wie aus der Statistik der Polizei hervorgeht. Um 23 Prozent rückläufig war dagegen die Anzahl der Fahrerfluchten bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden. – In den Balkendiagrammen unter diesem Text ist die Entwicklung visuell dargestellt.

Kein Kavaliersdelikt: Unfallflucht ist eine Straftat

Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) warnt übrigens: Wer nach einem Verkehrsunfall als Verursacher einfach wegfahre, ohne auf den Fahrer des beschädigten Wagens zu warten oder die Polizei zu rufen, begehe eine Straftat – auch schon bei einem Parkrempler mit nur geringem Sachschaden. Denn eine Fahrerflucht sei kein Kavaliersdelikt. Das unerlaubte Entfernen des Verursachers vom Unfall könne erhebliche Folgen für diesen haben: Geldstrafen, „Punkte in Flensburg“ und Fahrverbote sowie in manchen Fällen sogar Haftstrafen.

Sachverständige können Unfallhergänge exakt rekonstruieren

Kraftfahrzeug-Sachverständige könnten geringste Schäden an Unfallfahrzeugen exakt rekonstruieren und damit auch feststellen, ob ein Unfallflüchtiger den verursachten Schaden wie eine Beule bemerkt haben muss.

ANDREAS DUNKER für "wickede.ruhr HEIMAT ONLINE"

QUELLE / GRAFIK: KREISPOLIZEIBEHÖRDE SOEST
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