Stellungnahme der Kreispolizeibehörde Soest zur mangelnden Information

3. September 2018

WICKEDE (RUHR) / WERL. Die Kreispolizeibehörde Soest hat am heutigen Montag (3. September 2018) eine schriftliche Stellungnahme zu der Kritik abgegeben, dass sie den 65-jährigen Ehemann einer schwerstverletzten 61-jährigen Frau aus Wiehagen nach einem Straßenverkehrsunfall auf dem Schlückinger Weg in Werl-Büderich nicht über den Unfall seiner Gattin informiert hätte (wir berichteten).

Polizei-Sprecher Wolfgang Lückenkemper erklärte dazu auf Anfrage der Redaktion von „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“: „Die bei dem Unfall hinzu gerufenen Polizeibeamten haben am Unfallort nicht mit der Verunglückten gesprochen. Diese war zum Zeitpunkt des Eintreffens der Polizei bereits im Krankenwagen und wurde behandelt.“

Die Polizei-Beamten vor Ort hätten nur die Auskunft erhalten, dass die Frau am Bein verletzt sei und ins Krankenhaus müsse. Weiter führte Lückenkemper aus: „Als Polizei benachrichtigen wir Angehörige von Unfällen, wenn uns die Personen darum bitten. Das konnte in diesem Fall nicht geschehen, da unsere Kollegen nicht mit dem Opfer gesprochen haben.“

Ohne Aufforderung der Betroffenen benachrichtige man Angehörige nur, wenn die Unfallopfer nicht in der Lage seien, solche Wünsche zu äußern. Beispielsweise falls die Personen bewusstlos seien. Lückenkemper betonte: „Allein aus datenschutzrechtlicher Sicht, können wir nicht einfach Angehörige nach einem Unfall benachrichtigen. Wir wissen nicht, ob das dem Opfer auch recht wäre!“

Des Weiteren betonte der Sprecher der Kreispolizeibehörde Soest: „Das in unserer Pressemitteilung das falsche Krankenhaus genannt wurde, tut mir leid. Ein Fehler der uns leider unterlaufen ist.“

ANDREAS DUNKER für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“

ANZEIGE
ANZEIGE
Polizei-Sprecher Wolfgang Lückenkemper ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
Polizei-Sprecher Wolfgang Lückenkemper ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER