Wickeder flüchtete nach zwei gefährlichen Unfällen auf der Autobahn

18. Oktober 2018

WICKEDE / WERL. „Ich glaube ihnen doch von vorn bis hinten nichts. Gar nichts!“ erklärte Jugendrichterin Britta Jodaitis am heutigen Donnerstagmorgen (18. Oktober 2018) nach mehreren widersprüchlichen Aussagen eines Angeklagten vor dem Amtsgericht in Werl. – Der 20-jährige Heranwachsende aus Wickede soll am 27. Mai diesen Jahres gegen Mittag in Lippetal auf der Autobahn 2 in Fahrtrichtung Hannover zwei Auffahrunfälle verursacht haben und dadurch erheblichen Sachschaden angerichtet und Menschenleben gefährdet haben. Außerdem soll er anschließend vom Unfallort geflüchtet sein. Und dies, obwohl der ledige Produktionshelfer wohl gerade eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer absolviert.

Amtsanwältin Anja Minnerop von der Staatsanwaltschaft Arnsberg warf dem jungen Autofahrer deshalb fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung mit Herbeiführung eines Unfalls und Gefährdung mindestens eines Menschenlebens vor.

Außerdem beschuldigte sie den Angeklagten noch eines weiteren Vergehens. Denn am 16. Juni diesen Jahres soll der Wickeder in einem Zug nach Dortmund beim „Schwarzfahren“ erwischt worden sein.

Bei dem Pkw des Unfallverursachers soll es sich zudem um ein Firmenfahrzeug gehandelt haben, welches der Wickeder ohne Genehmigung seines Chefs zu privaten Zwecken missbrauchte. Nach dem offenbar durch ihn verursachten Unfallschaden stellte er das defekte Fahrzeug mit Zündschlüssel einfach nach einigen Tagen wieder heimlich auf dem Firmenparkplatz ab.

Lebensgefährliche Kollision mit 150 Stundenkilometern angeblich nicht bemerkt

Bei den Ermittlungen im Vorfeld der Hauptverhandlung am heutigen Donnerstag hatte der Angeklagte angeblich bei der polizeilichen Vernehmung angegeben, dass er in Folge von Übermüdung am Steuer eingeschlafen und zweimal mit einer Geschwindigkeit von rund 150 Stundenkilometern auf das vorausfahrende Fahrzeug der Geschädigten aufgefahren sei. Im schlaftrunkenen Zustand habe er den ersten Aufprall gar nicht bemerkt, behauptete der 20-jährige Wickeder. Und warum er dann bei dem zweiten Unfall nicht anhielt sondern weiterfuhr konnte er auch nicht erklären. Er sei „total erschöpft“ und „maßlos überfordert“ gewesen, gab er heute vor Gericht an.

Nach den zwei Unfällen fuhr der Verursacher schließlich an der nächsten Autobahnabfahrt ab und „über Land“ wieder zurück in die Ruhrgemeinde. Von den lebensgefährlichen Kollisionen mit 150 Stundenkilometern auf der Autobahn informierte er weder die Polizei noch die Fahrzeugbesitzer.

Richterin: „Mir fehlen die Worte für so ein Verhalten!“

Jugendrichterin Britta Jodaitis hielt die widersprüchlichen Aussagen des Angeklagten bei der Polizei und vor Gericht allerdings für wenig glaubwürdig. „Mir fehlen die Worte für so ein Verhalten!“ äußerte die Richterin.

Ob er sicher sei, dass er nicht vielleicht Drogen konsumiert hätte, fragte Jodaitis den 20-Jährigen. Sonst müsse sie angesichts der Schilderungen anderer Zeugen schon fast von einem Vorsatz bei den zwei Auffahrunfällen ausgehen.

Der Angeklagte ließ sich jedoch nicht auf die vermutete Fahruntüchtigkeit auf Grund von Trunkenheit oder anderem Drogenkonsum ein.

Absurde Angaben des Fahrers zu weiteren Insassen im Unfallauto

Absurd klangen auch die Angaben des Wickeders über den oder die Insassen in seinem Fahrzeug. Während er anfangs nur von einem Kollegen als Beifahrer sprach, saß dieser später dann doch angeblich hinter und eine Freundin neben ihm. – Auch Zeugen wollten drei Insassen in dem Fahrzeug des Unfallverursachers gesehen haben.

Angeblich hatte der Angeklagte auch keine vollständigen Namen und Adressen von seinen Mitfahrern.

Hauptverhandlung vorerst ausgesetzt

Jugendrichterin Britta Jodaitis setzte die Verhandlung schließlich nach kurzer Zeit aus, um die weiteren Insassen des Unfallfahrzeuges zu ermitteln und vorzuladen.

ANDREAS DUNKER für "wickede.ruhr HEIMAT ONLINE"

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Amtsgericht Werl ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
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