Diebin oder Eigentümerin? – Polizei ermittelt noch

27. März 2019

WICKEDE. War das jetzt ein Wohnungseinbruchsdiebstahl oder „nur“ ein Hausfriedensbruch mit eventueller Sachbeschädigung? Nach dem bisherigen Erkenntnisstand der Polizei steht dies noch nicht fest. Die mutmaßliche Straftäterin wurde allerdings schon dingfest gemacht und verhört. Ansonsten dauern die kriminalpolizeilichen Ermittlungen auf Grund widersprüchlicher Aussagen der Beteiligten weiter an.

Was geschehen ist, fasste Kriminalhauptkommissar Holger Rehbock als Sprecher der Kreispolizeibehörde Soest sinngemäß wie folgt zusammen: Am gestrigen Dienstag (26. März 2019) gegen 16.45 Uhr drückte eine 28-jährige Frau in einem Mehrfamilienhaus an der Erlenstraße in Wickede die Eingangstür zur Wohnung eines Bekannten gewaltsam auf. Nachdem sie die Räumlichkeiten widerrechtlich betreten hatte, entwendete sie eine Spielkonsole und deponierte diese bei einem anderen Bekannten.

Gehört die Spielekonsole der 28-Jährigen?

Kriminalhauptkommissar Holger Rehbock: „Zurzeit muss noch abschließend ermittelt werden, wem die Spielkonsole gehört, da die 28-Jährige behauptet, dass sie die Eigentümerin sei und sie sie sich nur zurückholen wollte.“

Deliktart entscheidend für Strafmaß

Diese Frage ist nach Erklärung von Rehbock gegenüber „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“ entscheidend, da nach dem Strafgesetzbuch auf einen Einbruch in eine genutzte Privatwohnung eine Mindeststrafe von einem Jahr steht, während ein Hausfriedensbruch mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.

ANDREAS DUNKER für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“

ANZEIGE
ANZEIGE
ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER