Nur noch Notbetrieb: Kindergärten und Schulen in Wickede (Ruhr) geschlossen

13. März 2020

WICKEDE (RUHR) / KREIS SOEST. Kinder und Jugendliche müssen bereits vor den Schulferien zuhause bleiben, Altenheimbewohner und Patienten sollen weniger oder gar nicht mehr besucht werden: Die Coronavirus-Pandemie bestimmt inzwischen den Alltag in Deutschland und lähmt auch vor Ort in Wickede (Ruhr) das öffentliche Leben. Mit bislang zehn bestätigten Coronavirus-Erkrankungen im Kreis Soest (Stand: 13. März 2020, 14.30 Uhr) und einer laufend steigenden Zahl von Erkrankten und Verdachtsfällen in ganz Nordrhein-Westfalen ist die äußerst ansteckende sowie teils schwer und tödlich verlaufende Atemwegserkrankung „COVID-19“ bei uns in der Region angekommen.

In der Ruhrgemeinde gibt es aktuell zwar noch keinen bestätigten Infektionsfall. Niedergelassene Ärzte berichteten im Gespräch mit unserem lokalen Nachrichten-Portal „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“ allerdings von mehreren bereits getesteten Verdachtsfällen in Wickede, die zum Glück im Ergebnis aber alle negativ gewesen oder noch nicht bestätigt seien. Und die Experten gehen davon aus, dass es hier über kurz oder lang ebenfalls zu Krankheitsfällen kommen wird.

Schließung aller Kindertagesstätten und Schulen bis 19. April 2020

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) verkündete am heutigen Freitag (13. März 2020), dass die Kindertagesstätten und Schulen im Land ab dem kommenden Montag bis mindestens einschließlich 19. April 2020 geschlossen bleiben sollen. Für Schüler in der dualen Ausbildung und in Praktika beschränke sich die Maßnahme auf den Ausfall des Unterrichts, ergänzte dazu das Schulministerium in Düsseldorf.

1.146 Kinder und Jugendliche in der Gemeinde Wickede (Ruhr) betroffen

Betroffen davon seien in der Gemeinde insgesamt 371 Jungen und Mädchen aus den Kindertagesstätten sowie 775 Kinder und Jugendliche in den allgemeinbildenden  Schulen in Wickede und Umgebung, hieß es dazu aus dem Rathaus und von „IT.NRW“, dem Landesamt für Statistik in Düsseldorf, auf Nachfrage von „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“. „Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17. März 2020) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung“, heißt es in einem Erlass des Ministeriums weiter.

Sonderstatus für Mitarbeiter aus den Bereichen der Daseinsvorsorge

Die Einstellung des Schulbetriebes vor Ort dürfe aber nicht dazu führen, dass Eltern, die in wichtigen und teils unverzichtbaren Funktionen der gesellschaftlichen Daseinsvorsorge – wie insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfielen, betonte Staatssekretär Mathias Richter (FDP). Deren Arbeitsfähigkeit müsse trotz der Schulschließungen sichergestellt werden. Deshalb müssten die Schulen trotz ihrer offiziellen Schließung während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot  – insbesondere für die Kinder der Klassen im Grundschulalter sowie der Jahrgangsstufen 5 und 6 – vorgehalten werden.

Betreuung nach dem Unterricht durch Mitarbeiter der Caritas vorerst sichergestellt

Auch die „Zeitsichere Schule“ und die „Offene Ganztagsgrundschule“ (OGGS)“ des Caritas-Verbandes für den Kreis Soest an der Melanchthon-Grundschule blieben am Montag und Dienstag geöffnet, berichtete Schulleiterin Delia Heck auf Nachfrage von „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“. Dort würden an Schultagen normal 35 Grundschüler bis 13.15 Uhr und 48 Kinder bis 16 Uhr von sieben Mitarbeiterinnen betreut.

Eltern entscheiden, ob sie Kinder am Montag und Dienstag zur Schule schicken

Ob die Eltern ihre Kinder am Montag und Dienstag zur Schule schicken oder nicht, müssten sie nicht eigens mitteilen. Die Lehrer des Kollegiums und die Betreuer des Caritas-Verbandes seien wie üblich vor Ort und würden sich um alle anwesenden Kinder kümmern. Ab Mittwoch gelte dann allerdings nur noch die Not-Betreuung für den Nachwuchs von Eltern aus besonders wichtigen Berufsgruppen.

Gleiches Procedere in der Engelhard- und Melanchthon-Grundschule

Für die Engelhard-Grundschule gelte das gleiche Procedere, erklärte Rektorin Brigitte Tavus auf der Homepage der Bildungseinrichtung.  Und auch dort werde es weiterhin die übliche Betreuung der Kinder nach dem Unterricht geben, bestätigte Marcus Bottin vom Caritas-Verband des Kreises Soest als Träger des Angebotes.

Mappen mit Arbeitsmaterialien für die Grundschüler zum Selbststudium

Die Lehrerkollegien beider kommunaler Grundschulen hätten ihren Schülern zudem bereits am heutigen Freitag jeweils Mappen mit Arbeitsmaterialien für die nächsten 8 bis 14 Tage zum Selbststudium mitgegeben, hieß es. Außerdem wolle man prüfen, inwieweit eine „Fernbetreuung“ auf elektronischen Kommunikationswegen möglich sei, so Heck.

Schließung und generelles Betretungsverbot für Kindergärten

Für die drei katholischen Kindergärten St. Antonius, St. Josef und St. Marien in Wickede erklärte Geschäftsführer Michael Stratmann vom Träger „Katholische Kindertageseinrichtungen Hellweg gGmbH“ in Soest, dass zwar ab Montag laut Landesregierung ein Betretungsverbot für alle Kindertagesstätten in Nordrhein-Westfalen bestünde und diese grundsätzlich geschlossen blieben, die einzelnen Horte zum Wochenanfang aber einen „Notbetrieb“ einrichten würden.

Ab Montag nur noch Notbetrieb in katholischen Kindertagesstätten

„Wir sind verpflichtet, weiter Betreuungsmöglichkeiten für Kinder anzubieten, deren Eltern in hoheitlichen beziehungsweise medizinischen und pflegerischen Berufen in diesen Tagen besonders gefordert sind“, erklärte Stratmann. Im Wortlaut des Beschlusses der Landesregierung gelte diese Ausnahmeregelung für Ärzte, Pflegepersonal und weiteres Personal, das notwendig sei, um Patienten intensivmedizinisch zu behandeln sowie für Mitarbeiter aus den Bereichen der öffentlichen Ordnung oder anderer wichtiger Infrastruktureinrichtungen.

„Für unsere Einrichtungen bedeutet dies in der Praxis, dass wir zunächst am Montag die Kindertageseinrichtungen ganz normal besetzen werden. Kinder von Eltern, die den genannten Gruppen angehören, werden in allen Einrichtungen aufgenommen und betreut“, betonte Stratmann. Weitere Einzelheiten  wolle die Landesregierung mit den Trägern zeitnah abstimmen. „Hier wird auch über die komplette Schließung einzelner Einrichtungen gesprochen werden“, führte Stratmann aus.

Ausnahme nur für Eltern, die keine alternative Betreuung organisieren können

Auch Wickedes Bürgermeister Dr. Martin Michalzik (CDU) von der Gemeinde Wickede (Ruhr), die Kindergärten in den Ortsteilen Echthausen und Wiehagen betreibt, wies darauf hin, dass diese Ausnahme allerdings nur gelte, wenn die Eltern keine alternative Betreuung organisieren könnten und nachwiesen, dass sie „in kritischen Infrastrukturen, zum Beispiel in medizinischen Einrichtungen, in Pflegeheimen oder bei der Polizei“ arbeiten würden. Ansonsten müssten sich die Erziehungsberechtigten mit Beginn der kommenden Woche selbst um die Betreuung ihrer Kinder kümmern.

Auf nicht dringend notwendige soziale Kontakte und Reisen verzichten – Großveranstaltungen verboten

Neben den neuen Kindertagesstätten- und Schul-Schließungen sollen das bereits bestehende landesweite Verbot von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern und die Empfehlung auf andere nicht dringend notwendige soziale Kontakte und Reisen möglichst zu verzichten und diese auf das Notwendigste zu begrenzen die rasche Ausbreitung der Infektionskrankheit gestoppt beziehungsweise verlangsamt werden.

Erhebliche Einschränkung von Besuchen in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern

Die Risikogruppen der Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie der Patienten in Krankenhäusern sollen durch die erhebliche Einschränkung von Besuchsmöglichkeiten geschützt werden.

So teilt der Caritas-Verband Arnsberg-Sundern als Träger des Seniorenhauses St. Josef in Wickede mit Plätzen für 70 Bewohnern auf seiner Homepage mit, dass Besucher mit erkältungs- und grippeähnlichen Symptomen wie Husten, Schnupfen, Fieber oder Durchfall nicht eingelassen würden und die Anzahl und Dauer von Besuchen begrenzt würde. – Ähnliches gilt für das Senioren-Zentrum St. Raphael in Wimbern mit 81 Plätzen.

Generelle Verhaltenshinweise zur Verlangsamung der Infektionskette

Generell gilt weiterhin Vorbeugung und Vorsicht ohne Hysterie und Panik: Dichte Ansammlungen von Menschen möglichst meiden, zu anderen Personen einen Abstand von mindestens einem Meter oder mehr halten, winken statt Hände schütteln, Hände regelmäßig gründlich mit Seife waschen, solidarisch zu Senioren und vorerkrankten Patienten sein und diese nicht durch eigenes risikoreiches Verhalten gefährden. Bei Erkältungs- und Grippe-Symtomen sowie vorherigem Kontakt zu infizierten Personen oder dem Besuch von bekannten Risikogebieten unbedingt einen Coronavirus-Test machen lassen. Der örtliche Hausarzt und das Kreisgesundheitsamt befinden nach Absprache darüber.

Bevor die niedergelassenen Ärzte oder regionalen Krankenhäuser konsultiert werden, diese aber vorab unbedingt telefonisch kontaktieren, um sich zur weiteren Vorgehensweise beraten zu lassen und nicht noch Ärzte und medizinisches Personal sowie andere Patienten zu gefährden.

Nie direkt in die Arztpraxis oder ins Krankenhaus gehen. 

ANDREAS DUNKER für "wickede.ruhr HEIMAT ONLINE"

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