Wickeder schuldfähig und wegen zig Straftaten verurteilt

20. Oktober 2020

WICKEDE / SOEST. Milde für seinen Mandanten forderte Pflichtverteidiger Rechtsanwalt Matthias Raupach zum Ende eines mehrstündigen Strafprozesses gegen einen 46-jährigen Kleinkriminellen aus Wickede. Der notorische Straftäter verbüßt aktuell bereits eine sechsmonatige Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt in Werl und war am heutigen Montag (20. Oktober 2020) vor dem Amtsgericht in Soest erneut wegen mehrerer Dutzend Delikte angeklagt.

Insgesamt 18 Strafverfahren – teils mit mehreren Straftatbeständen – waren in dem Prozess unter Leitung von Einzelrichter Michael Sabuga zusammengefasst. Das Spektrum der einzelnen Straftaten reichte dabei von einer versuchten gefährlichen Körperverletzung, einer vollendeten einfachen Körperverletzung, einem Diebstahl, zwei Drogendelikten, sechs Beleidigungen – eine davon in Tateinheit mit Bedrohung –, vier Sachbeschädigungen und über drei Hausfriedensbrüchen bis hin zu 20 "Schwarzfahrten" in Bus und Bahn.

Das besondere an dem Fall war neben der großen Anzahl an Delikten und der hohen Rückfallgeschwindigkeit des Wickeders, der mehrfach einschlägig vorbestraft ist und derzeit eine ältere Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt in Werl verbüßt, vor allem die Abwägung, ob der ortsbekannte Wickeder auf Grund seines Drogenkonsums und einer psychischen Persönlichkeitsstörung überhaupt schuldfähig ist.

"Bastard! Hurensohn! Ich fick dich! Ich hau' dir auf die Fresse!"

Die lange abstrakte Liste der Vergehen wurde im Laufe der Verhandlung dann konkreter.

Die ehrverletzenden Worte zum leiblichen Bruder: "Bastard! Hurensohn! Ich fick dich! Ich hau' dir auf die Fresse!" wie die Beleidigung einer Kontrolleurin in der Eurobahn, die den Beschuldigten beim "Schwarzfahren" ertappte: "Du alte Fotze, verpiss dich!" gehörten ebenso dazu wie ein Diebstahl in einem EDEKA-Markt in Warstein oder die Zerstörung einer Glasscheibe an einem Döner-Imbiss in der Wickeder Ortsmitte.

Zudem zerbrach der 46-Jährige bei einem anderen Ausraster die Scheibe eines Linienbusses, nachdem er Stress mit dem Fahrer hatte, und beschimpfte und bespuckte eine Post-Mitarbeiterin – mit der er aneinander geriet.

Außerdem bedrohte er eine Person damit sie "auszulöschen" und trat in einen Pkw eines Rentners einfach eine Beule.

Desweiteren verletzte er Menschen nicht nur mit seinen beleidigenden verbalen Attacken, sondern auch körperlich durch Gewaltausbrüche, indem er beispielsweise gefährliche Gegenstände wie Flaschen nach ihnen warf.

Im Laufe der letzten Monate wurde der Wickeder auch mehrfach von der Polizei mit illegalen Rauschgiften wie Cannabis/Marihuana erwischt.

Die Straftaten räumte der Beschuldigte im Wesentlichen auch vor Gericht ein, so dass keine weiteren Prozesstermine mit Zeugen anberaumt werden mussten. – Ein Faktor, der sich auch mildernd auf das spätere Urteil von Einzelrichter Michael Sabuga auswirken sollte.

Keine wirkliche Einsicht und Reue

Wirklich einsichtig oder reumütig zeigte sich der Angeklagte bei seiner Vernehmung allerdings nicht. Vielmehr hatte er für fast jedes Fehlverhalten eine Ausrede.

Dass er alleine rund 20 mal bei der Erschleichung von Beförderungsleistungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auffiel, begründete er mit seiner angeblich geringen Erwerbsunfähigkeitsrente von nur knapp 700 Euro und der Aussage: "Ich gehe gerne spazieren und fahre durch die Weltgeschichte!"

Dass ihm die Vertreterin der Arnsberger Staatsanwaltschaft daraufhin vorhielt, dass er nicht einfach ohne Fahrschein mit Bussen und Bahnen reisen dürfe, wenn er sich dies finanziell nicht erlauben könne, kümmerte den Wickeder offensichtlich wenig. Er meinte vielmehr, dass er behindert sei und ein Anrecht auf solch kostenlose Beförderung habe, auch wenn ihm die zuständige Behörde genau diesen Anspruch nicht zuerkannt habe.

Und weiter erklärte er kokett: "Ich kaufe mir keine Fahrkarte, weil ich mir keine Wohnung leisten kann!" – Denn seit einiger Zeit lebt der Mann in einem kommunalen "Schlichthaus" am Wickeder Freibad.

Eine weitere Begründung für das ständige "Schwarzfahren" von ihm war, dass er die Aufforderungen zum Ticketkauf nicht verstehe. Wörtlich sagte der Wickeder mit einem schelmischen Grinsen im Gesicht: "Ich kann nicht lesen!", um dann nach einer kleinen rhetorischen Pause leise hinzuzufügen "…manchmal!" Denn offenbar wollte er auch nicht als Analphabet dastehen.

Dies wäre wohl auch nicht glaubhaft, denn er besuchte in seiner Jugend die Hauptschule bis zur zehnten Klasse und schloss anschließend eine Lehrer als Verfahrensmechaniker in einem großen Wickeder Eisen- und Stahlwerk ab.

Erst 1996 sei er durch falsche Freunde und den Konsum von "LSD", einem chemischen Rauschgift, auf die schiefe Bahn geraten. Zu seinem heutigen Drogenkonsum führte der Kleinkriminelle aus, dass er Alkohol nur ungern trinke, aber immer wieder gerne Canabis rauche.

"Man sollte alle Casinos und Wettbüros schließen!"

Dass er das Hausverbot in einigen Casinos missachtete, rechtfertigte der Angeklagte damit, dass er "spielsüchtig" sei. Und forderte brüsk: "Man sollte alle Casinos und Wettbüros schließen!"

Der geladene psychiatrische Gutachter Dr. med. Josef Leßmann als ehemaliger Ärztlicher Direktor der LWL-Kliniken in Warstein und Lippstadt erklärte jedoch ausdrücklich, dass der Wickeder keinesfalls spielsüchtig sei.

Gutachter Dr. Leßmann bescheinigte dem 46-jährigen Mann zwar eine schwierige Persönlichkeit, hielt ihn allerdings trotz seiner attestierten psychischen Erkrankung großteils für durchaus "schuldfähig".

22 stationäre Aufenthalte alleine in der psychiatrischen Klinik in Warstein sowie weitere Aufenthalte in geschlossenen Einrichtungen in Neheim und Lippstadt-Benninghausen hätten häufig wenig gebracht. Mehrfach habe der Patient die Behandlung in manischer Selbstüberschätzung viel zu früh abgebrochen und sich selbst aus den Kliniken entlassen und notwendige Psychopharmaka einfach nicht genommen.

Eine gesetzliche Betreuung oder eine bis zu zwei Jahre dauernde Rehabilitationsmaßnahme in einer Wohngruppe lehne der uneinsichtige 46-Jährige leider ab, berichtete der Arzt.

Keine positive Zukunftsprognose für den notorischen Straftäter und Unruhestifter

Obwohl der Wickeder absolut orientiert sei und klar denken könne und nicht unter Realitätsverlust leide, interessierten ihn die Folgen seiner (Straf-)Taten einfach nicht, erklärte der Gutachter. Soziale Normen und Regeln missachte der Mann türkischer Abstammung, der bereits als Kleinkind mit seiner Familie nach Deutschland kam, einfach. Er zeige sich häufig egozentrisch, impulsiv, aggressiv und gewalttätig sowie empathielos gegenüber seinen Opfern, die aus seiner Sicht seine Attacken "verdient" hätten.

Außerdem habe er wohl auch ein Problem im respektvollen Umgang mit Frauen.

Trotzdem sei die mangelnde Impulskontrolle keine krankhafte Störung. Vielmehr könne er sich zusammenreißen, wenn er dies nur wolle und nicht unter dem Einfluss von Drogen stünde.

Trotz des chronischen Rauschgiftmißbrauchs könne er sich bewusst für oder gegen sein Fehlverhalten entscheiden, denn er habe keine tiefgreifende Bewusstseinsstörung. Die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit sich sozialverträglicher zu verhalten sei bei dem Wickeder durchaus vorhanden. Er sei für sein Tun selbst verantwortlich, so der Psychiater. In der Mehrheit der Fälle gäbe es keine krankheitsbedingte Ursache.

Trotzdem habe der 46-Jährige bislang weder durch die vielen Therapien noch durch Strafen gelernt sich zu ändern. Die Prognose für die Zukunft sei deshalb nicht positiv, meinte der Mediziner.

Langes Vorstrafenregister von etlichen Verurteilungen an mehreren Gerichten

Verlesen wurden im Rahmen der Verhandlung auch die Vorstrafen des 46-jährigen Wickeders: Strafprozesse an den Amtsgerichten Lippstadt, Soest, Unna und Werl führten seit 2017 zu aktuell elf Eintragungen im Bundeszentralregister. Beleidigungen und Bedrohungen, Hausfriedensbruch, Diebstähle und Sachbeschädigungen sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis gehörten zu den immer wiederkehrenden Delikten des notorischen Straftäters aus Wickede. – Zudem seien mehrere Verfahren auf Grund von Schuldunfähigkeit eingestellt worden, erklärte Richter Michael Sabuga.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte schlussendlich eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Montaten ohne Bewährung für die angeklagten Taten des beschuldigten Wickeders.

Anders als im vorherigen Verlauf der Verhandlung zeigte sich dieser danach plötzlich einsichtig und reumütig. Er verlas eine Entschuldigung an seine Opfer und versprach die entstandenen Schäden in Höhe von zigtausend Euro finanziell wieder gut zu machen, um halblaut die Frage in den Raum zu werfen, wovon eigentlich.

Und nach eigenen vorherigen Aussagen kann er sich von seiner seit zirka zehn Jahren bekommenen Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von knapp 700 Euro ja noch nicht einmal eine eigene Wohnung leisten und sei deshalb obdachlos.

"Ich rate jedem Menschen von Drogen ab … und mir selber auch!"

Theatralisch aber trotzdem wenig glaubhaft auch sein abgelesener Appell: "Ich rate jedem Menschen von Drogen ab … und mir selber auch!" Denn noch kurz zuvor hatte er deutlich erklärt, dass er nicht auf das Rauchen von Rauschgift verzichten wolle.

Nach den letzten Worten des Angeklagten zog sich Einzelrichter Michael Sabuga für mehr als eine halbe Stunde zur Urteilsfindung zurück.

Der Angeklagte in seiner beige-grauen Gefägniskleidung wurde parallel in Hand- und Fußfesseln gekettet von zwei Justiz-Wachtmeistern aus dem Saal geführt und vorübergehend wieder in eine Arrestzelle im Amtsgericht weggesperrt.

Urteilsverkündung durch Einzelrichter Michael Sabuga nach fast vierstündiger Verhandlung

Gegen 13 Uhr verkündete Richter Michael Sabuga schließlich sein Urteil. Er verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung gegen den notorischen aber psychisch labilen Straftäter. Die Bewährungszeit legte Sabuga auf drei Jahre fest. Zudem verfügte er eine Arbeitsauflage von 100 Sozialstunden und die Betreuung durch einen Bewährungshelfer.

Rechtskräftig wird das Urteil des Amtsgerichtes Soest vom heutigen Tage allerdings erst, wenn binnen einer Woche weder der Angeklagte noch die Staatsanwaltschaft Arnsberg eine Berufung oder Revision einlegen.

ANDREAS DUNKER für "wickede.ruhr HEIMAT ONLINE"

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ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
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