Neue Beschränkungen für Besucher von Patienten in Krankenhäusern

30. Dezember 2020

KREIS SOEST. Neue Besuchsbeschränkungen für die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen: Stationär aufgenommene Patienten dürfen künftig erst ab dem sechsten Tag ihres Aufenthalts in den Hospitälern einen Besucher empfangen und dies auch nur für die Dauer von 30 Minuten pro Tag. Lediglich Kinder und Jugendliche dürfen schon ab dem ersten Behandlungstag besucht werden. – Einzelheiten zur Umsetzung der Allgemeinverfügung des NRW-Gesundheitsministeriums erläuterte jetzt die Kreisverwaltung Soest.

Für besondere Behandlungsfälle, wie hochgradig dementiell oder psychiatrisch erkrankte Patienten gäbe es aber Ausnahmen, um die Besuchsregelung notfalls individuell anzupassen.

Auf alle nicht zwingend erforderlichen Besuche in Krankenhäusern verzichten

Allerdings appelliert das Gesundheitsamt des Kreises, aus Gründen des Infektionsschutzes weiterhin auf alle nicht zwingend erforderlichen Besuche in den Krankenhäusern zu verzichten, Denn diese bedeuteten in diesen schwierigen Zeiten eine zusätzlich personelle und organisatorische Belastung.

Eintrag von Corona-Viren in die Krankenhäuser erschweren

„Kernziel aller Anstrengungen muss es sein, den Eintrag von Corona-Viren in die Krankenhäuser zu erschweren und dadurch Patienten und Personal zu schützen. Schließlich gilt es, eine Überforderung des Gesundheitssystems im Kreis Soest unbedingt zu vermeiden“, erklärte der Kreis Soest.

Coronaschutzverordnung sowie RKI-Empfehlungen zu Hygiene und Infektionsschutz sind zu beachten

Zudem verweist das Gesundheitsamt ausdrücklich darauf, dass Besuche nur unter Berücksichtigung der aktuellen Richtlinien und Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) zu Hygiene und Infektionsschutz zulässig sind. Es sind die Regelungen der Coronaschutzverordnung und damit beispielsweis auch die Maskenpflicht zu beachten. Auch die Durchführung von Schnelltests könne angeordnet werden.

Jedes Krankenhaus legt Startzeitpunkt selbst fest und kann zusätzliche Hausregeln erlassen

„Den Zeitpunkt zum Start der neuen Regelung und eventuelle Erweiterungen der Regeln legen die jeweiligen Krankenhäuser selbst fest, daher lohnt sich auf jeden Fall ein Blick auf die Internetseiten der Häuser", hieß es seitens der Kreisverwaltung. Dies sind: das Dreifaltigkeits-Hospital in Lippstadt mit dem dazugehörigen „Hospital zum Heiligen Geist" in Geseke und das Marien-Hospital Erwitte sowie das Evangelische Krankenhaus in Lippstadt, das Klinikum der Stadt Soest und das Marien-Krankenhaus in Soest, das Krankenhaus „Maria Hilf" in Warstein und das Mariannen-Hospital in Werl sowie die LWL-Kliniken in Lippstadt und Warstein.

Gesundheitsbehörden weisen gleichzeitig auf Besuchsrechte für Patienten hin

Grundsätzlich betonte das NRW-Gesundheitsministerium: „Patienten, die sich stationär in Krankenhäusern oder Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen befinden, haben das Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Dazu gehören grundsätzlich auch soziale Kontakte.“ Und daraus seien Mindest-Besuchsrechte abzuleiten, die zu gewähren seien.

ANDREAS DUNKER für "wickede.ruhr HEIMAT ONLINE"

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