Rathaus weist auf Änderungen im Passrecht hin

1. Januar 2021

WICKEDE (RUHR). Mit dem heutigen 1. Januar 2021 sind in der Bundesrepublik Deutschland neue Regelungen im Passrecht in Kraft getreten. Darauf weist die Gemeindeverwaltung Wickede (Ruhr) hin. Unter anderem erhöhen sich die Gebühren für die Ausstellung eines Personalausweises von bislang 28,80 Euro auf nunmehr 37,00 Euro. Dafür entfallen allerdings Zusatzgebühren für das Einschalten der eID-Funktion mittels eines in der Karte eingebauten elektronischen Chips, mit dem sich Nutzer seit 2017 auch online im Internet ausweisen können, sowie das Neusetzen der sogenannten "PIN" (Personal Identification Number) und der Aufhebung der Sperrung der Online-Ausweisfunktion . Neu ist mit dem Jahreswechsel auch, dass Kinderreisepässe und deren Verlängerungen nur noch für die Gültigkeitsdauer von maximal zwölf Monaten von den Behörden ausgestellt werden dürfen.

Zum Hintergrund: "Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können." – Dies bedeutet übrigens nicht, dass Bürger ihren Ausweis ständig mitführen müssen.

Darüber hinaus kann ein Personalausweis für Kinder ab dem 12. Lebensjahr beantragt werden, da ab diesem Alter die Ausstellung eines Kinderreisepasses nicht mehr möglich ist.

Nicht nur hoheitliches Dokument, sondern moderne Multifunktionskarte

Der deutsche Personalausweis ist übrigens mehr als ein hoheitliches Dokument. Er ist eine moderne Multifunktionskarte, die unter anderem folgende Funktionen besitzt: das hoheitliche Ausweisen mit der Biometrie-Funktion und das elektronische Ausweisen mit der eID-Funktion sowie das digitale Unterschreiben mit der "Qualifizierten elektronischen Signatur" (QES).

Gültigkeitsdauer des Personalausweises der Bundesrepublik Deutschland

Der deutsche Personalausweis ist normal zehn Jahre gültig, bei Ausstellung bis zum 24. Lebensjahr allerdings nur sechs Jahre. Eine Verlängerung ist in keinem Fall möglich. Auch bei Änderung des Familiennamens – beispielsweise durch Eheschließung – muss ein neuer Ausweis beantragt werden. Lediglich die Adresse (Straße/Wohnort) können auch auf bestehenden Dokumenten von den Behörden verändert werden.

Vorläufige Ausweise maximal drei Monate gültig

Da die Personalausweise zentral in der Bundesdruckerei produziert werden und dies durchschnittlich drei Wochen inklusive des Versandes dauert, kann die Kommune in dringenden Fällen auch vor Ort einen vorläufigen Ausweis ausstellen.

Auch hierzu ist – ebenso wie für die Beantragung eines Personalausweises – ein Lichtbild nach den biometrischen Rahmenbedingungen erforderlich.

Der vorläufige Ausweis ist maximal drei Monate gültig.

ANDREAS DUNKER für "wickede.ruhr HEIMAT ONLINE"

ANZEIGE
ANZEIGE
ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER