23. August 2021
KREIS SOEST. Der kleine Terrier-Mischling Loki ist ein „Urlaubsmitbringsel“. Weil der Welpe zusammen mit seinem Bruder ohne gültige Tollwutimpfung aus Italien nach Deutschland eingeführt worden war, strandete er beim Veterinärdienst des Kreises. – Nun sucht die Kreisverwaltung ein neues Zuhause für den Hund.
In einer hiesigen Tierarztpraxis war erkannt worden, dass die Rüden aus dem Ausland stammen und nach ihrem Grenzübertritt folglich in Quarantäne gehören. Dies war auch dringend erforderlich, da die kleinen Welpen eine Virusinfektion mitgebracht hatten.
Dr. Nathalie Brüssow vom Kreis-Veterinärdienst nimmt ihr Schicksal zum
Anlass, dringend zu appellieren: „Bitte keine ungeimpften Hunde aus dem
Ausland mitbringen.“
Jetzt sucht sie ein neues Frauchen oder Herrchen für Loki, denn die Quarantäne-Zeit ist bald abgelaufen.
In die Tierarztpraxis waren Loki und sein Bruder gelangt, weil sie an Parvovirose litten und behandelt werden mussten.
Lokis Bruder befindet
sich noch weiterhin in Behandlung. „Aufgrund seiner Virusinfektion und
seines jungen Alters ist Loki bisher noch nicht geimpft, sondern nur
entwurmt worden“, erläutert Dr. Nathalie Brüssow. Sie bedauert, dass es
Lokis Bruder zurzeit noch nicht so gut geht, hofft aber, auch ihn bald
in ein neues Zuhause vermitteln zu können.
Die Amtstierärztin macht darauf aufmerksam, dass eine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen zu beachten sind, falls Haustiere aus dem Ausland mitgebracht werden. Zwingend erforderlich für die Einreise aus einem der EU-Mitgliedsstaaten nach Deutschland ist ein gültiger EU-Heimtierausweis. Außerdem müssen Hunde und Katzen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein, dessen Nummer im Heimtierausweis eingetragen ist. Vorgeschrieben ist außerdem eine gültige Tollwutimpfung, die mit Unterschrift und Stempel des Tierarztes im EU-Heimtierpass verzeichnet ist. Eine Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen, um wirksam und somit gültig zu sein.
Wer fest entschlossen ist, einen Hund oder
eine Katze mitzunehmen, muss also nach der Impfung drei Wochen warten,
bevor er das Tier nach Deutschland bringen darf. Auch Hunde- und
Katzenwelpen benötigen eine gültige Tollwutimpfung. Bei einem
Mindest-Impfalter von zwölf Wochen müssen drei weitere Wochen
hinzugerechnet werden, bis die Tollwutimpfung wirksam ist. Somit dürfen
Welpen unter 15 Wochen nicht nach Deutschland einreisen.
Anfragen für den Welpen können an die E-Mail-Adresse veterinaerangelegenheiten@kreis-soest.de gerichtet werden.