„Montagsspaziergänge“ in Menden, Neheim und Werl

6. Januar 2022

WICKEDE (RUHR) / NRW. Mit sogenannten „Montagsspaziergängen“ demonstrieren einige Bürger aktuell gegen die Corona-Schutz-Maßnahmen der Regierung sowie eine mögliche Impfpflicht. Auch in Nordrhein-Westfalen und in den Städten rund um Wickede (Ruhr) gibt es entsprechende Demonstrationen. Nachstehend eine Bilanz der aktuellen Situation rund um die Ruhrgemeinde und darüber hinaus.

24.000 Demonstranten bei "Montagsspaziergängen" in 160 NRW-Städten

NRW. In rund 160 Städten in Nordrhein-Westfalen hätte es am Wochenanfang wieder die sogenannten "Montagsspaziergänge" gegeben, teilte Leoni Möllmann als zuständige Pressesprecherin für Polizeiangelegenheiten im nordrhein-westfälischen Innenministerium am Mittwoch (5. Januar 2022) mit. Nach aktuellen Erkenntnissen der lokalen Polizeibehörden hätten bei insgesamt 166 Versammlungen rund 24.000 Personen größtenteils friedlich und weitestgehend störungsfrei gegen die staatlichen Maßnahmen im Rahmen der Corona-Krise sowie eine mögliche Impfpflicht protestiert. Auch hätte es einige Gegendemonstrationen gegeben.

Die zunehmenden Proteste mit steigenden Teilnehmerzahlen fänden in allen Regionen des Landes statt, bilanzierte die Ministeriumssprecherin auf Nachfrage unseres lokalen Nachrichten-Portals "wickede.ruhr HEIMAT ONLINE".

Die größten Teilnehmerzahlen seien am vergangenen Montag in Gummersbach (rund 1.600 Personen), Bonn (800), Dortmund (700), Münster (650) sowie Hattingen, Paderborn und Recklinghausen mit jeweils 600 Teilnehmern seitens der Polizei registriert worden.

Neben den in vielen nordrhein-westfälischen Gemeinden und Städten parallel des montags stattfindenden "Spaziergängen" gäbe es in einigen Orten auch an anderen Wochentagen ähnliche Protestmärsche. Die Teilnehmer verabredeten sich in der Regel durch Chats in Telegram-Gruppen, sprich: über einen Online-Nachrichtendienst im Internet.

Deutliche Zunahme von unangemeldeten Demonstrationen

Dabei sei eine "deutliche Zunahme" von "unangemeldeten Demonstrationen" zu verzeichnen, die formal gegen das Versammlungsrecht verstießen, so Polizeihauptkommissarin Leoni Möllmann. Teilnehmer machten sich dabei aber nicht strafbar. Allerdings ermittelten Polizei und Staatsanwaltschaft gegen mögliche Initiatoren und Organisatoren, die leider häufig unbekannt blieben. Denn diese seien vom Gesetz her sehr wohl dazu verpflichtet die Demonstrationen offiziell anzumelden und einen verantwortlichen Versammlungsleiter zu benennen. Nur so könne die Polizei schließlich einen störungsfreien Ablauf der Proteste gewährleisten.

Corona-Schutz-Verordnung muss auch bei Protesten dagegen eingehalten werden

Durch entsprechende Absprachen und gegebenenfalls auch Auflagen sollten beispielsweise gravierende Verkehrsbehinderungen vermieden und ein störungsfreier Ablauf der Demonstration gewährleistet werden. Denn nach Artikel 8 des Grundgesetzes hätten selbstverständlich alle Deutschen "das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln". Bei Versammlungen im öffentlichen Raum werde dieses Recht allerdings teilweise durch gesetzliche Vorgaben beschränkt. Außerdem müsste die geltende Corona-Schutz-Verordnung auch von Demonstranten eingehalten werden.

Versammlungsrecht und das Recht auf freie Meinungsäußerung

Da das Versammlungsrecht und das Recht auf freie Meinungsäußerung wichtige Pfeiler der demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik seien, dürfe und würde die Polizei allerdings selbst Demonstrationen, die nicht angemeldet seien, nicht ohne wichtigen Grund auflösen.

Die lokalen Polizeibehörden hätten einen Ermessensspielraum, um je nach Lage vor Ort nach Verhältnismäßigkeit entsprechende Maßnahmen zu treffen. Hierbei spiele beispielsweise die Einschätzung, ob es sich um vorwiegend friedliche oder bekanntermaßen gewaltbereite Demonstranten handele, eine wichtige Rolle.


KREIS SOEST (SO)

KREIS SOEST. Im Kreis Soest gab es zu Beginn dieser Woche vier der Polizei bekannt gewordene sogenannte "Montagsspaziergänge". Die beiden Versammlungen in Lippstadt (450 Teilnehmer) und Soest (150) seien im Vorfeld ordnungsgemäß bei der Kreispolizeibehörde angemeldet worden, erklärte deren Pressesprecher Kriminalhauptkommissar Holger Rehbock.

In Warstein und Werl jeweils knapp 20 "Spaziergänger"

Weitere "Spaziergänge" habe es kürzlich in Warstein und Werl mit jeweils knapp 20 Teilnehmern  gegeben. Diese seien nicht angemeldet gewesen. In Warstein sei die Demonstration daraufhin auch von der örtlichen Polizei aufgelöst worden und es seien 18 Strafanzeigen geschrieben worden, berichtete Rehbock. In Werl hätten Beamte das friedliche und störungsfreie Geschehen hingegen nur als Beobachter begleitet.

Keine Ausschreitungen im Kreis Soest

Bislang habe es nirgendwo im Kreis Soest berichtenswerte Ausschreitungen durch Kritiker der staatlichen Corona-Schutz-Maßnahmen gegeben, bilanzierte der Soester Polizei-Sprecher.

Die freie Meinungsäußerung sei ein hohes demokratisches Gut und deshalb löse die Polizei auch nicht angemeldete Versammlungen nicht so schnell auf. Da gelte der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Bloße Teilnahme an unangemeldeten Versammlungen nicht strafbar

Bei unangemeldeten Versammlungen im öffentlichen Raum leite die Behörde allerdings Verfahren ein, um eventuell verantwortliche Initiatoren oder Organisatoren zu ermitteln, so der Kriminalhauptkommissar. Denn Aufrufe zur Teilnahme an einer nicht angemeldeten Demonstration seien strafbar. Die bloße Teilnahme an solchen Veranstaltungen hingegen nicht.


HOCHSAUERLANDKREIS (HSK)

HOCHSAUERLANDKREIS. Im Hochsauerlandkreis habe es sogenannte "Montagspaziergänge" in den Städten Arnsberg, Brilon, Sundern, Schmallenberg und Winterberg gegeben, teilte Polizeioberkommissar Sebastian Held als Pressesprecher der Kreispolizeibehörde in Meschede mit. Die Demonstrationen seien "allesamt nicht angemeldet" gewesen, aber "komplett friedlich und störungsfrei" verlaufen.

270 Demonstranten in Neheim unterwegs

Die Teilnehmerzahlen hätten zwischen 20 und 270 geschwankt. Insgesamt seien zuletzt rund 900 Protestierende  bei den entsprechenden Demos im HSK unterwegs gewesen. – Den größten Aufmarsch habe es mit 270 Personen in Neheim gegeben.

Die Polizei habe von amtswegen "strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen Durchführung nicht angemeldeter Versammlungen" eingeleitet, berichtete Held.


KREIS UNNA (UN)

KREIS UNNA. Im Kreis Unna geht die Kreispolizeibehörde rigoroser gegen unangemeldete "Montagsspaziergänge" vor, als dies die Polizeibehörden in den südwestfälischen Kreisen Soest, Hochsauerlandkreis und Märkischer Kreis tun.

Im Ruhrgebiet: Auflösung unangemeldeter Versammlungen

Ähnlich wie das Polizeipräsidium Dortmund in seinem Wirkungsbereich würden im Raum Unna unangemeldete Versammlungen der Corona-Maßnahmen-Kritiker inzwischen konsequent aufgelöst, erklärte Kriminalhauptkommissarin Vera Howanietz als Pressesprecherin der Kreispolizeibehörde Unna. Teilnehmer erhielten Platzverweise, sofern sie nicht umgehend selbst nach Ansprache durch die polizeilichen Einsatzkräfte gingen.

"Strafanzeigen gegen Unbekannt" wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsrecht

Zudem gäbe es bei den nicht angemeldeten vermeintlichen "Spaziergängen" auch "Strafanzeigen gegen Unbekannt" wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsrecht, um Initiatoren und Organisatoren der illegalen Veranstaltungen zu ermitteln. Denn die Verantwortlichen verabredeten sich in Chats zu diesen Aktionen und verzichteten gezielt auf Anmeldungen dieser Versammlungen.

Dieses Vorgehen erschwere der Polizei eine einsatztaktische Planung im Vorfeld und somit den Schutz der Veranstaltungen, die Prüfung von möglicherweise zeitgleich stattfindenden Protesten sowie die Verfügung von Auflagen, sagte Vera Howanietz.

Verfassungsmäßiges Recht auf Versammlungsfreiheit – aber nach gesetzlichen Spielregeln

"Die Menschen haben ein verfassungsmäßiges Recht auf Versammlungsfreiheit. Die Teilnehmenden wollen dem Rechtsstaat allerdings auf die Füße treten, indem sie das Versammlungsrecht versuchen zu umgehen. Das lassen wir als zuständige Versammlungsbehörde nicht zu", betonte Landrat Mario Löhr (SPD) als Leiter der Kreispolizeibehörde Unna. "Wie schon bei den jüngsten drei Veranstaltungen werden wir auch künftige unangemeldete Versammlungen dieser Art bewerten, Gefahrenprognosen erstellen, eventuell die Versammlungen auflösen und rechtliche Schritte gegen die Teilnehmenden einleiten. Wir waren und sind personell bestens aufgestellt, um auf diese Einsatzlagen zu reagieren."

Bislang insgesamt 17 sogenannte "Spaziergänge"  im Kreis Unna

Bislang habe es im Kreis Unna insgesamt 17 sogenannte "Spaziergänge" als Protest gegen die staatlichen Maßnahmen während der Corona-Krise gegeben, so Polizei-Sprecherin Vera Howanietz im Gespräch mit unserem lokalen Nachrichten-Portal "wickede.ruhr HEIMAT ONLINE" . Davon seien neun Versammlungen, sprich: mehr als die Hälfte, nicht angemeldet gewesen.

Insgesamt seien die Versammlungen der Protestierenden in Bergkamen, Unna, Schwerte und Werne bislang aber alle gewaltfrei und friedlich verlaufen.

In den einzelnen Orten hätten sich bei den teils angemeldeten und teils unangemeldeten Demonstrationen "zwischen 0 und 100 Teilnehmer" versammelt. Häufig sei es für die Beamten schwer zu erkennen, welcher Passant sich gerade zufällig im öffentlichen Raum bewege und wer zu der Gruppe mit der gemeinsamen Willenserklärung gegen die staatlichen Corona-Schutz-Maßnahmen und eine mögliche Impfpflicht gehöre.


MÄRKISCHER KREIS (MK)

MÄRKISCHER KREIS. Im Märkischen Kreis gab es sogenannte "Montagsspaziergänge" unter anderem in Iserlohn, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Menden und Werdohl, wie Christof Hüls als Sprecher der Kreispolizeibehörde des Märkischen Kreises in Iserlohn mitteilte.

Hohe Hürden vor Auflösung einer unangeldeten Versammlung

Hüls wörtlich: "Es sind allerdings keine bloßen Spaziergänge, sondern Versammlungen nach Versammlungsrecht." Doch auch wenn diese – wie beispielsweise in Menden nicht ordentlich angemeldet worden seien, wie das Gesetz dies eigentlich vorsähe, lägen die Hürden für die Auflösung solcher Veranstaltungen recht hoch. Denn die Meinungs- und Versammlungsfreiheit sei generell ein wichtiger Teil der demokratischen Grundordnung, bei der unterschiedliche gesellschaftliche Meinungen zum Ausdruck kommen müssten. Deshalb seien Einzelfallbetrachtungen je nach örtlicher Lage wichtig.

Verhalten der Demonstranten zu berücksichtigen

Dabei sei insbesondere das Verhalten der Demonstranten zu berücksichtigen und ob diese gegebenenfalls als gewaltbereite Störenfriede bekannt seien und sich hierdurch eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ergäbe. – "Ansonsten ist es unsere Pflicht als Polizei die Versammlungen zu schützen, egal welche Meinung die Demonstranten vertreten und verbreiten", unterstrich Hüls.

Für Verstöße gegen die Corona-Schutz-Verordnung ist die Polizei nicht direkt zuständig

Orginäre Aufgabe der Polizei sei es hingegen nicht, mögliche Verstöße der Teilnehmer gegen die Corona-Schutz-Verordnung zu ahnden. Dies sei in erster Linie durch Mitarbeiter der kommunalen Ordnungsämter zu kontrollieren. Die Polizei leiste bei Widerstandshandlungen höchstens Amtshilfe. Die Nicht-Einhaltung der Masken-Pflicht sei eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.

Knapp 200 Teilnehmer bei den letzten beiden Protestmärschen in Menden

Bei den letzten "Montagsspaziergängen" im Märkischen Kreis hätte es je nach Ort zwischen 20 und 800 Teilnehmer gegeben, so Hüls. Unter anderem habe man in Menden während der letzten drei Montage jeweils bis zu 190 Demonstranten gezählt.

ANDREAS DUNKER für "wickede.ruhr HEIMAT ONLINE"


In Menden beobachtete die Polizei die nicht angemeldeten Versammlungen der "Montagsspaziergänger" nur. FOTO: ANDREAS DUNKER
In Menden beobachtete die Polizei die nicht angemeldeten Versammlungen der "Montagsspaziergänger" nur. FOTO: ANDREAS DUNKER
Jeweils rund 200 Teilnehmer zählte die Polizei an den vergangenen beiden Montagen bei den "Spaziergängen" in Menden. FOTO: ANDREAS DUNKER
Jeweils rund 200 Teilnehmer zählte die Polizei an den vergangenen beiden Montagen bei den "Spaziergängen" in Menden. FOTO: ANDREAS DUNKER
Jeweils rund 200 Teilnehmer zählte die Polizei an den vergangenen beiden Montagen bei den "Spaziergängen" in Menden. FOTO: ANDREAS DUNKER
Jeweils rund 200 Teilnehmer zählte die Polizei an den vergangenen beiden Montagen bei den "Spaziergängen" in Menden. FOTO: ANDREAS DUNKER
Jeweils rund 200 Teilnehmer zählte die Polizei an den vergangenen beiden Montagen bei den "Spaziergängen" in Menden. FOTO: ANDREAS DUNKER
Jeweils rund 200 Teilnehmer zählte die Polizei an den vergangenen beiden Montagen bei den "Spaziergängen" in Menden. FOTO: ANDREAS DUNKER