Gewerbesteuer-Einnahmen brechen drastisch ein – Hebesätze werden voraussichtlich steigen
4. September 2026
Kurzfassung
Die Gemeinde Wickede (Ruhr) steuert 2026 auf ein Defizit von knapp 6,9 Millionen Euro zu. Hauptgrund ist der massive Einbruch der Gewerbesteuer: Gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsplan erwartet die Verwaltung rund 4,6 Millionen Euro weniger Einnahmen.
Kämmerer Christian Wiese bezeichnete die Entwicklung als außergewöhnlich: „Wir hatten immer Schwankungen, aber nie so extrem.“
Als erste Gegenmaßnahme hat Wiese eine Haushaltssperre verhängt. Ausgaben von insgesamt rund 800.000 Euro sollen damit zunächst nicht geleistet werden. Betroffen sind unter anderem vorgesehene Mittel für Schulen, Straßen und vieles mehr.
Das reicht nach Einschätzung der Verwaltung aber nicht aus, um die strukturellen Finanzprobleme zu lösen.
„Mit Sicherheit wird der nächste Haushalt ins Haushaltssicherungskonzept gleiten“, sagte Bürgermeister Alexander Heine (CDU). Die Gemeinde müsste damit einen Sanierungsplan für ihre Finanzen aufstellen, der von der Kommunalaufsicht des Kreises Soest genehmigt werden muss.
Über Einsparungen, zusätzliche Einnahmen und mögliche Steuererhöhungen berät der Rat am 15. September 2026. Ein interfraktioneller Arbeitskreis soll weitere Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung prüfen. Auch höhere Grund- und Gewerbesteuern stehen nach Angaben der Verwaltung zur Debatte.
Welche Hebesätze für 2027 wie stark angehoben werden könnten, steht noch nicht fest. Darüber muss der Rat entscheiden.
Für Eigentümer und Mieter ist vor allem die Grundsteuer B relevant. Vermieter können sie in der Regel über die Betriebskosten umlegen. Unternehmen würde ein höherer Gewerbesteuerhebesatz belasten.
Heine will freiwillige Leistungen möglichst nicht pauschal streichen. Denn das würde nach seiner Meinung vor allem Kulturveranstaltungen, Jugendarbeit, Vereine und die Unterstützung des Ehrenamtes sowie das Freibad treffen, das strukturelle Finanzproblem aber nicht lösen.
Betroffen sein könnten auch kommunale Dienstleistungen, Instandhaltungsarbeiten und Investitionshilfen sowie Veranstaltungen und die Bereitstellung von Räumen zu vergünstigten Preisen.
Gebühren etwa für Abwasser oder Müllentsorgung darf die Gemeinde nicht beliebig erhöhen, um das allgemeine Haushaltsdefizit zu schließen. Ihre Höhe muss sich an den voraussichtlichen Kosten der jeweiligen Einrichtung orientieren. Decken die bisherigen Gebühren diese Kosten nicht, kann der Rat sie auf Grundlage einer neuen Kalkulation anheben.
Gewerbesteuer reißt das größte Loch
Bis Ende August waren rund 6,9 Millionen Euro Gewerbesteuer verbucht. Für das gesamte Jahr hatte die Gemeinde mit 11,5 Millionen Euro gerechnet. Obwohl noch vier Monate bis zum Jahresende verbleiben, setzt die Verwaltung in ihrer aktuellen Berechnung eine Abweichung von 4,6 Millionen Euro an. Sie erwartet, dass der Haushaltsansatz „nicht annähernd“ erreicht wird. Welche weiteren Veranlagungen oder Zahlungen sie bis zum Jahresende noch berücksichtigt, erklärt der Finanzbericht nicht.
Zugleich muss Wickede rund 332.000 Euro weniger Gewerbesteuerumlage abführen. Unter dem Strich verschlechtert der Einbruch das Jahresergebnis daher um etwa 4,27 Millionen Euro.
„Es steht und fällt mit der Gewerbesteuerentwicklung“, sagte Wiese. „Wir hatten immer Schwankungen, aber nie so extrem.“
Heine bezeichnete den Einbruch als „sehr, sehr schmerzhaft“.
Ob die Lücke auf wenige große Steuerfälle oder eine breitere wirtschaftliche Schwäche örtlicher Unternehmen zurückgeht, ist nicht bekannt. Die Gewerbesteuer bemisst sich nicht nach dem Umsatz, sondern nach dem steuerlichen Gewerbeertrag. Dieser geht vom steuerlich ermittelten Gewinn eines Unternehmens aus. Bestimmte Beträge werden nach gesetzlichen Regeln hinzugerechnet oder abgezogen.
Defizit könnte auf rund 6,88 Millionen Euro steigen
Schon der im März beschlossene Haushalt sah für 2026 ein Minus von exakt 4.759.174 Euro vor. Seitdem hat sich die Lage nach der aktuellen Berechnung um weitere 2,923 Millionen Euro verschlechtert. Davon zieht die Verwaltung die erwartete Entlastung durch die Haushaltssperre von 800.000 Euro ab. Damit wächst das mögliche Gesamtdefizit auf rund 6,88 Millionen Euro.
Das ist ein Risikoszenario und noch kein feststehender Jahresabschluss. Die Ergebnisrechnung stellt die Erträge und Aufwendungen eines Haushaltsjahres gegenüber. Das ausgewiesene Minus entspricht daher nicht dem Kontostand der Gemeinde.
Zu den bereits bei der Haushaltsplanung bekannten Belastungen gehörten rund 3,3 Millionen Euro weniger Schlüsselzuweisungen des Landes, etwa 1,3 Millionen Euro höhere Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie rund 470.000 Euro höhere Kreisumlagen gegenüber 2025.
Grundlage der Gewerbesteuerplanung bleibt offen
Der inzwischen vorliegende, noch ungeprüfte Entwurf des Jahresabschlusses 2025 weist rund 8,27 Millionen Euro Gewerbesteuer aus. Der Ansatz für 2026 lag damit um etwa 3,23 Millionen Euro höher.
Der Haushaltsplan verweist auf Orientierungsdaten des Landes sowie erwartete positive Steuerveranlagungen und Anpassungen. Welche konkreten Zahlungen die Kämmerei erwartete und worauf sie diese Annahme stützte, erläutert er nicht.
Für 2025 weist der Abschlussentwurf insgesamt ein Defizit von rund 2,27 Millionen Euro aus – etwa 883.000 Euro mehr als geplant. Nach einem Minus von rund 500.000 Euro im Jahr 2023 und rund 668.000 Euro im Jahr 2024 wäre dies das dritte Defizit in Folge. Der Rat hat den Jahresabschluss 2025 allerdings noch nicht offiziell festgestellt.
Straßen und Infrastruktur bilden den größten Sperrblock
Die Haushaltssperre umfasst 50 Einzelpositionen mit Ansätzen von zusammen 1.962.390 Euro. Redaktionell nach Aufgabenbereichen zusammengefasst, verteilen sich die gesperrten 800.000 Euro wie folgt:
BEREICH | GESPERRTER BETRAG
Straßen, Bauwerke, Straßenbeleuchtung, Park- und Grünanlagen, Wirtschaftswege und Gewässerunterhaltung: 322.500 Euro
Wirtschaftsunternehmen und Zuschüsse zum Breitbandausbau: 121.000 Euro
Schulen: 84.500 Euro
Obdachlosenangelegenheiten, Wohlfahrtspflege und Wohngeld: 71.800 Euro
Verwaltungsführung und interne Verwaltung: 51.000 Euro
Gemeindeentwicklung und Planung: 50.000 Euro
Kulturelle Veranstaltungen und Bücherei: 40.000 Euro
Bauhof: 25.000 Euro
Bürgerhaus: 15.000 Euro
Kindertageseinrichtungen: 15.000 Euro
Personenstandswesen und Wahlen: 4.200 Euro
Die betroffenen Mittel dürfen zunächst nicht ausgegeben werden. Damit sind sie weder endgültig gestrichen noch bereits eingespart. Der Rat könnte die Sperre aufheben. Die Verwaltung rät jedoch davon ab, weil sich das Defizit dann weiter erhöhen würde. Welche konkreten Ausgaben hinter den einzelnen Haushaltspositionen stehen, erläutert das Rathaus nicht. Die Aufstellung zeigt jedoch, wie viele Aufgabenbereiche die Sperre erfasst.
460.800 Euro entfallen auf Positionen, die in der Liste ausdrücklich als Instandhaltung bezeichnet werden. Welche Arbeiten ausfallen oder verschoben werden, geht aus den Unterlagen nicht hervor. Offen ist auch, ob die erhebliche Verschlechterung eine Nachtragssatzung für den Haushalt 2026 erfordert.
Wie werden Haushaltssperre und Sparziel abgegrenzt?
Im beschlossenen Haushalt steckt bereits ein pauschales Sparziel von exakt 814.239 Euro. Dieser sogenannte globale Minderaufwand setzt voraus, dass die Verwaltung entsprechende Ausgaben einspart, ohne sie vorab einzelnen Haushaltsstellen zuzuordnen.
Zusätzlich rechnet sie nun mit der Entlastung durch die 800.000-Euro-Sperre. Die veröffentlichten Unterlagen erklären nicht, wie beide Beträge voneinander abgegrenzt und eine doppelte Anrechnung ausgeschlossen werden. Die Verwaltung muss daher noch darlegen, wie sie das ursprüngliche Sparziel neben der neuen Sperre erreichen will.
Buchgewinn bringt kein Geld in die Kasse
Weitere Verschlechterungen entstehen durch rund 200.000 Euro weniger Grundsteuer B, 95.000 Euro weniger Gewinnabführung der Stadtwerke und 63.000 Euro zusätzliche Zinsen für Liquiditätskredite. Mit diesen Krediten überbrückt die Gemeinde vorübergehende Zahlungslücken.
Dem stehen eine Erstattung von 169.000 Euro aus der Jugendamtsumlage und ein Buchgewinn von rund 1,53 Millionen Euro gegenüber. Dieser entsteht durch die Übertragung kommunaler Wohnbauflächen im Quartier „Am Park“ auf die Wohnungsgenossenschaft.
Die Gemeinde tauschte die Grundstücke gegen Genossenschaftsanteile. Laut Finanzbericht wurden die Flächen am 26. August mit rund 2,03 Millionen Euro bewertet. Ihr bisheriger Buchwert betrug etwa 500.000 Euro. Die Differenz verbessert das rechnerische Ergebnis, erhöht aber nicht den Kontostand.
Was ein höherer Grundsteuer-Hebesatz gebracht hätte
Für die Grundsteuer B ermittelt das Finanzamt für jedes Grundstück zunächst einen Messbetrag. Die Gemeinde berechnet daraus die jährliche Steuer. Ein vereinfachtes Beispiel: Bei einem Messbetrag von 100 Euro ergeben sich mit dem Wickeder Hebesatz von 895 Prozent jährlich 895 Euro Grundsteuer. Bei 953 Prozent wären es 953 Euro.
Der Rat setzte den Hebesatz ab 2025 auf 895 Prozent fest. Das nordrhein-westfälische Finanzministerium hatte für Wickede 953 Prozent als rechnerischen Orientierungswert ermittelt. Nach den damaligen Berechnungsgrundlagen sollte dieser höhere Satz das gesamte Grundsteueraufkommen der Gemeinde nach der Reform ungefähr auf dem bisherigen Niveau halten.
Das heißt jedoch nicht, dass jeder Eigentümer genauso viel gezahlt hätte wie vor der Reform. Da die Grundstücke neu bewertet wurden, kann die Grundsteuer für einzelne Immobilien gestiegen, gesunken oder gleich geblieben sein.
Zwischen beiden Hebesätzen liegen 58 Prozentpunkte. Bei einem Gesamtmessbetrag von rund 317.000 Euro hätte Wickede mit 953 statt 895 Prozent nach Berechnung der Verwaltung rund 184.000 Euro mehr pro Jahr eingenommen. Für 2025 und 2026 zusammen wären das rund 368.000 Euro.
Diese Summe ist kein zusätzliches Haushaltsdefizit. Sie zeigt lediglich, welche Mehreinnahmen der höhere Hebesatz der Gemeinde rechnerisch gebracht hätte.
Warum ein Haushaltssicherungskonzept droht
Der ungeprüfte Abschlussentwurf für 2025 weist nach der vorgesehenen Deckung des Fehlbetrages noch eine Ausgleichsrücklage von rund 9,84 Millionen Euro aus. Sie gehört zum bilanziellen Eigenkapital und ist kein entsprechendes Geldguthaben.
Wird das mögliche Defizit von rund 6,88 Millionen Euro für 2026 vollständig damit verrechnet, bleiben rechnerisch etwa 2,96 Millionen Euro. Der bisherige Haushaltsplan sieht für 2027 ein weiteres Minus von rund 3,01 Millionen Euro vor. Damit wäre die Ausgleichsrücklage aufgebraucht und die allgemeine Rücklage betroffen.
Diese Modellrechnung beruht allerdings auf dem ungeprüften Jahresabschluss 2025, einem noch offenen Ergebnis für 2026 und einer überholten Planung für 2027. Diese unterstellt Gewerbesteuer-Einnahmen von zwölf Millionen Euro. Eine aktualisierte Prognose liegt noch nicht vor.
Ein Haushaltssicherungskonzept wird insbesondere erforderlich, wenn die allgemeine Rücklage nach der Planung in einem Jahr um mehr als 25 Prozent oder in zwei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils um mehr als fünf Prozent sinkt. Die Pflicht entsteht auch, wenn die allgemeine Rücklage innerhalb der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung aufgebraucht wird.
Das Haushaltssicherungskonzept ist ein Sanierungsplan für die Gemeindefinanzen. Der Rat muss darin Ursachen, Gegenmaßnahmen und den schnellstmöglichen Weg zu einem dauerhaft ausgeglichenen Haushalt darstellen. Für den Etat 2027 müsste Wickede diesen Ausgleich im Regelfall spätestens 2037 erreichen.
Genehmigen muss das Konzept der Landrat des Kreises Soest als staatliche Kommunalaufsicht. Er kann Bedingungen und Auflagen festlegen, übernimmt aber nicht die laufende Finanzverwaltung der Gemeinde. Das Gesetz schreibt weder eine bestimmte Steuererhöhung noch eine konkrete Leistungskürzung vor.
Auf welche aktualisierte Rechnung und welchen gesetzlichen Auslöser Heine seine Erwartung für 2027 stützt, hat die Verwaltung bislang nicht öffentlich dargelegt.
Arbeitskreis soll Sparvorschläge erarbeiten
Ein interfraktioneller Arbeitskreis aller im Rat vertretenen Parteien und der Bürgergemeinschaft (BG) soll unter Vorsitz von Bürgermeister Alexander Heine (CDU) vertraulich und ergebnisoffen nach Einsparmöglichkeiten und zusätzlichen Einnahmen suchen. Ihm sollen alle ordentlichen Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) des politischen Rats angehören.
Der Arbeitskreis kann nur Empfehlungen abgeben. Entscheiden müssen die zuständigen politischen Gremien in öffentlichen Sitzungen.
Wie die Ergebnisse dokumentiert werden und welche jährliche Konsolidierungssumme erreicht werden soll, lässt die Verwaltungsvorlage offen.
Heine verwies als Ursachen der Finanzkrise auf erheblich „steigende Ausgaben und sinkende Einnahmen“. „Aus eigener Kraft wird es uns nicht gelingen können dieses Problem zu lösen“, sagte er. Damit kritisiert der Bürgermeister das aus seiner Sicht bestehende Missverhältnis zwischen gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben und der finanziellen Ausstattung der Kommunen.
Wann Politik und Verwaltung beraten
Der Haupt- und Finanzausschuss berät am Montag, 14. September 2026, ab 18 Uhr im Bürgerhaus über den Finanzbericht, die Haushaltssperre und die Gründung des Arbeitskreises. Am Dienstag, 15. September 2026, folgt ab 18 Uhr der Rat. Beide Sitzungen sind öffentlich.
Die Verwaltung will den Haushaltsentwurf für 2027 im Dezember einbringen. Beschließen soll ihn der Rat zum Jahresanfang 2027. Falls ein Haushaltssicherungskonzept erforderlich wird, darf die Haushaltssatzung erst nach dessen Genehmigung öffentlich bekannt gemacht werden. Bis dahin gelten die strengeren Regeln der vorläufigen Haushaltsführung.
ANDREAS DUNKER für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“
Quellen: Pressegespräch mit Bürgermeister Alexander Heine (CDU) und Kämmerer Christian Wiese sowie Fachbereichsleiterin Susanne Modler am 4. September 2026; schriftliche Stellungnahme von Bürgermeister Alexander Heine (CDU) zur Haushaltssituation der Gemeinde Wickede (Ruhr) vom 4. September 2026; Bericht über den Stand des Haushaltsplans zum 31. August 2026, Vorlage 106/2026; haushaltswirtschaftliche Sperre, Vorlage 114/2026 samt Anlage; Bildung eines Arbeitskreises „Haushaltskonsolidierung“, Vorlage 124/2026; weitere Sitzungsunterlagen, insbesondere Entwurf des Jahresabschlusses 2025, Vorlage 081/2026; beschlossener Haushalt 2026; Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, insbesondere Paragrafen 41, 75, 76, 77, 79, 80, 81, 82 und 120; Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen, insbesondere Paragrafen 5 und 25; Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen; Informationen der Kommunalaufsicht des Kreises Soest.

