Gerichtsprozess wegen Volksverhetzung – Angeklagte uneinsichtig bis zuletzt

27. Mai 2015

WERL / WICKEDE (RUHR). „Dann hör’ ich auf meinen Mann“ erklärte die angeklagte Echthausenerin am heutigen Mittwochvormittag (27. Mai 2015) vor dem Amtsgericht in Werl. Und dies war wohl auch gut so, denn hätte sie nicht auf den Zwischenruf ihres Ehemannes aus dem Publikum gehört, wäre die Strafe im Rahmen einer Hauptverhandlung wohl doppelt so hoch ausgefallen. Aufgrund des Rates ihres Ehemannes zog die Echthausenerin den Einspruch gegen den von der Justiz erlassenen Strafbefehl schließlich aber zurück.

Vorsitzende Einzelrichterin Patricia Suttrop hatte im Vorfeld deutlich gemacht, dass der Einspruch der Angeklagten keine Aussicht auf Erfolg habe. Vielmehr ließ die Richterin durchblicken, dass das Urteil in einer Hauptverhandlung eine noch höhere Geldstrafe zur Folge haben würde, weil der im Strafbefehl angesetzte Tagessatz sehr niedrig sei.

Den Einspruch gegen den Strafbefehl zog die Angeklagte zwar zurück, vor Gericht zeigte sie sich jedoch als äußerst uneinsichtig. Sie verstand es einfach nicht, dass ihre unakzeptablen Äußerungen im sozialen Netzwerk Facebook zu einer solchen Strafe führen.  

Fadenscheinige rechtliche Begründungen

Immer wieder versuchte die 45-jährige Frau mit fadenscheinigen rechtlichen Begründungen, ihre Unschuld zu beteuern. Auf einen Rechtsanwalt hatte die arbeitsunfähige Mutter einer 17-jährigen Tochter verzichtet.  

Von ihrer Rente bezahle die Familie die Miete, da ihr Mann insolvent sei, erklärte die Angeklagte. Deshalb hinterfragte sie bei Gericht, wie man sich vorstelle, dass sie die Geldstrafe abbezahlen solle. Als ihr daraufhin gesagt wurde, dass man die Summe auch durch gemeinnützige Arbeit abarbeiten könne, erklärte die kranke Frau entrüstet: „Ich abarbeiten?“. Sie sei doch seit 13 Jahren arbeitsunfähig.

Ersatzfreiheitsstrafe statt Geldbuße

Nachdem die Juristen ihr dann erklärt hatten, dass man anstatt der Geldbuße auch eine mehrmonatige Ersatzfreiheitsstrafe verhängen könne, lenkte die Angeklagte schließlich ein. Sie akzeptierte widerwillig den Strafbefehl über 900 Euro. Hinzu kommen in diesem Fall allerdings noch zusätzliche Gerichts- und Verfahrenskosten aufgrund des Einspruches und der einberufenen Hauptverhandlung. Die Strafe wird sie wohl per Ratenzahlung abbezahlen müssen. Ihre Schuld sah die Frau aber offenbar nicht ein.

„Wut gegen besoffene Flüchtlinge“

In ihrer Verteidigung hatte die Angeklagte zuvor beschrieben, dass sie ihr Leben lang Probleme mit einem Alkoholiker als Vater gehabt habe. Deshalb habe sich ihre Wut auch gegen „besoffen durch Wickede torkelnde Flüchtlinge“ gerichtet.  

Vor Gericht erklärte die Frau, dass sie mit ihrem Wunsch nach einer "klitzekleinen Möhnekatastrophe" nur „eine große Dusche zum Nüchternwerden“ gemeint habe. 

ANDREAS DUNKER für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“


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ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
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