27. Mai 2015
WERL / WICKEDE (RUHR). „Dann hör’ ich auf meinen Mann“ erklärte die angeklagte Echthausenerin am heutigen Mittwochvormittag (27. Mai 2015) vor dem Amtsgericht in Werl. Und dies war wohl auch gut so, denn hätte sie nicht auf den Zwischenruf ihres Ehemannes aus dem Publikum gehört, wäre die Strafe im Rahmen einer Hauptverhandlung wohl doppelt so hoch ausgefallen. Aufgrund des Rates ihres Ehemannes zog die Echthausenerin den Einspruch gegen den von der Justiz erlassenen Strafbefehl schließlich aber zurück.
Vorsitzende Einzelrichterin Patricia Suttrop hatte im Vorfeld deutlich gemacht, dass der
Einspruch der Angeklagten keine Aussicht auf Erfolg habe. Vielmehr ließ die
Richterin durchblicken, dass das Urteil in einer Hauptverhandlung eine noch
höhere Geldstrafe zur Folge haben würde, weil der im Strafbefehl angesetzte
Tagessatz sehr niedrig sei.
Den Einspruch gegen den Strafbefehl zog die Angeklagte zwar
zurück, vor Gericht zeigte sie sich jedoch als äußerst uneinsichtig. Sie
verstand es einfach nicht, dass ihre unakzeptablen Äußerungen im sozialen
Netzwerk Facebook zu einer solchen Strafe führen.
Fadenscheinige rechtliche Begründungen
Immer wieder versuchte die 45-jährige Frau mit
fadenscheinigen rechtlichen Begründungen, ihre Unschuld zu beteuern. Auf einen
Rechtsanwalt hatte die arbeitsunfähige Mutter einer 17-jährigen Tochter
verzichtet.
Von ihrer Rente bezahle die Familie die Miete, da ihr Mann
insolvent sei, erklärte die Angeklagte. Deshalb hinterfragte sie bei Gericht,
wie man sich vorstelle, dass sie die Geldstrafe abbezahlen solle. Als ihr
daraufhin gesagt wurde, dass man die Summe auch durch gemeinnützige Arbeit
abarbeiten könne, erklärte die kranke Frau entrüstet: „Ich abarbeiten?“. Sie
sei doch seit 13 Jahren arbeitsunfähig.
Ersatzfreiheitsstrafe statt Geldbuße
Nachdem die Juristen ihr dann erklärt hatten, dass man
anstatt der Geldbuße auch eine mehrmonatige Ersatzfreiheitsstrafe verhängen
könne, lenkte die Angeklagte schließlich ein. Sie akzeptierte widerwillig den
Strafbefehl über 900 Euro. Hinzu kommen in diesem Fall allerdings noch
zusätzliche Gerichts- und Verfahrenskosten aufgrund des Einspruches und der
einberufenen Hauptverhandlung. Die Strafe wird sie wohl per Ratenzahlung
abbezahlen müssen. Ihre Schuld sah die Frau aber offenbar nicht ein.
„Wut gegen besoffene Flüchtlinge“
In ihrer Verteidigung hatte die Angeklagte zuvor
beschrieben, dass sie ihr Leben lang Probleme mit einem Alkoholiker als Vater
gehabt habe. Deshalb habe sich ihre Wut auch gegen „besoffen durch Wickede
torkelnde Flüchtlinge“ gerichtet.
Vor Gericht erklärte die Frau, dass sie mit ihrem Wunsch nach einer "klitzekleinen Möhnekatastrophe" nur „eine große Dusche zum Nüchternwerden“ gemeint habe.
ANDREAS DUNKER für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“
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