Wegen „Volksverhetzung“: Hauptverhandlung vor Gericht gegen Echthausenerin

21. Mai 2015

WICKEDE (RUHR) / WERL. Hetzerische „Postings“ (Veröffentlichungen) auf der Facebook-Seite „STOP – Nein zum Asylbewerberheim in Wimbern“ führten Ende März 2015 dazu, dass fünf Wickeder Kommentatoren aus dem Sozialen Netzwerk juristische Post vom Werler Amtsgericht bekamen. Darunter waren einige Strafbefehle mit gehörigen Geldbußen. Eine der betroffenen Personen – eine 45-jährige Frau aus Echthausen – hat offenbar Einspruch gegen die Geldstrafe oder deren Höhe eingelegt. Denn am Mittwoch, 27. Mai 2015, um 11.30 Uhr kommt es zu einer Hauptverhandlung in der Strafsache vor dem Amtsgericht in Werl. Die Anklage lautet „Volksverhetzung“.

Laut Strafbefehl hätte die 45-jährige Frau aus Echthausen eine Geldbuße in Höhe von 900,00 Euro (90 Tagessätze à 10,00 Euro) zahlen müssen.

Entweder sieht sie diese Strafe nicht als berechtigt an – oder ihr scheint die Geldbuße im Verhältnis zu ihrem Einkommen zu hoch zu sein.

Unter anderem soll die Echthausenerin sich sinngemäß eine erneute „Möhnekatastrophe“ gewünscht haben, die die Flüchtlinge aus der „Zentralen Unterbringungseinrichtung“ (ZUE) in Wimbern  hinwegspülen solle, heißt es seitens eines Lesers des Facebook-Eintrages.

ANDREAS DUNKER für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“

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FOTO: ANDREAS DUNKER
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