Betrugsprozess: Freiheitsstrafe für den Enkel und Bewährung für die Oma

30. November 2016

WICKEDE (RUHR) / ARNSBERG. Schneller als erwartet ist der Strafprozess gegen Enkel und Großmutter aus Wickede vor dem Landgericht in Arnsberg am gestrigen Dienstag (29. November 2016) zu Ende gegangen.

Nach einer Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung verurteilte die vierköpfige Strafkammer unter Vorsitz von Richter Klaus-Peter Teipel den 26-jährigen Hauptangeklagten wegen „86-fachen gewerbsmäßigen Betruges“ zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten ohne Bewährung. Die 70-jährige „Oma“ aus Wickede hatte hingegen noch „Glück“ und wurde wegen „Beihilfe zum Betrug in 21 Fällen“ nur zu einer Bewährungsstrafe von insgesamt 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Die Seniorin muss also nicht in den Knast.

Wie Pressedezernent Richter Dr. Johannes Kamp im Gespräch mit „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“ am heutigen Mittwoch (30. November 2016) mitteilte, sei das Urteil aber noch nicht rechtskräftig und könne noch angefochten werden.

Der Haftbefehl gegen den 26-jährigen Mann sei gegen eine Meldeauflage außer Vollzug gesetzt. Ob er wegen anderer Verfahren in Untersuchungshaft bleibe, wisse er nicht. Wann der Verurteilte seine Strafe antreten müsse, sei bislang noch nicht geklärt.

Durch die Verständigung zwischen Anklage und Verteidigung habe man die Beweisaufnahme aber erheblich verkürzen können. Deshalb habe der Prozess nur vier statt ursprünglich geplanter neun Verhandlungstage gedauert.

ANDREAS DUNKER für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“

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ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
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