Angeklagter in Abwesenheit wegen Betruges verurteilt

8. November 2018

WICKEDE / WERL. Wegen unrechtmäßigen Bezuges von Sozialleistungen verurteilte Richterin Patricia Suttrop am Amtsgericht in Werl am heutigen Donnerstag (8. November 2018) einen 37-jährigen Libanesen aus Wickede zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro. – Den von der Arnsberger Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehl sprach die Richterin in Abwesenheit des Angeklagten aus, der trotz formeller Ladung nicht zu dem anberaumten Strafprozess erschienen war. Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls kann der Angeklagte gegen das Urteil nun noch Rechtsmittel einlegen.

Dem Libanesen aus Wickede wird vorgeworfen, dass er sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft hat, indem er in der Zeit zwischen dem 1. September und dem 31. Dezember 2017 bei einem Handelsunternehmen für gebrauchte Computer, Handys und Fernseher in Wickede beschäftigt war und trotzdem noch parallel Arbeitslosengeld II bezog.

Das Arbeitsverhältnis zeigte der 37-jährige Familienvater dem Job-Center des Kreises Soest angeblich nicht an. Dadurch verschaffte der Mann sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil in Höhe von 3.305,60 Euro.

ANDREAS DUNKER für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“

UPDATE, 31. Januar 2019: Der Strafbefehl wurde nach einem Rechtseinspruch und nach einer erneuten Hauptverhandlung am 31. Januar 2019 vom Amtsgericht Werl wieder aufgehoben.


LESEN SIE UNSEREN FOLGENDEN BEITRAG ZUM THEMA:

31. Januar 2019: Amtsgericht Werl – Richterin stellte klar:„Sie sind KEIN Betrüger!“

ANZEIGE
ANZEIGE
Das Amtsgericht in Werl ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
Das Amtsgericht in Werl ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER