Nach Facebook-Postings: Strafbefehle wegen Volksverhetzung

31. März 2015

WICKEDE (RUHR). Hetzerische „Postings“ (Veröffentlichungen) auf der Facebook-Seite „STOP – Nein zum Asylbewerberheim in Wimbern“ haben dazu geführt, dass fünf Wickeder Kommentatoren aus dem Sozialen Netzwerk in diesen Tagen juristische Post vom Werler Amtsgericht bekommen. Darunter sind einige Strafbefehle mit gehörigen Geldbußen.

Anfang Oktober 2014 hatte es wegen der Veröffentlichungen mehrere Wohnungsdurchsuchungen in Wickede (Ruhr) gegeben, nachdem es auf der Facebook-Seite „STOP – Nein zum Asylbewerberheim in Wimbern“ zu strafrechtlich relevanten Äußerungen einiger Kommentatoren gekommen war.

Unter anderem wollte der Staatsschutz des Polizei-Präsidiums Dortmund dabei wohl ermitteln, ob es in den Haushalten rechtsradikales Propagandamaterial oder konkrete Pläne für gewaltsame Anschläge gab. („wickede.ruhr HEIMAT ONLINE berichtete!)

Postings gegenüber der Polizei eingeräumt

Nachdem die Urheber ihre teils hetzerischen Postings inzwischen gegenüber der Polizei eingeräumt haben, steht für die Arnsberger Staatsanwaltschaft nun fest, dass es sich bei den Veröffentlichungen nicht um ein abgestimmtes Vorgehen aus der rechtsextremen staatsfeindlichen Szene handelt.

Gleichwohl seien die unakzeptablen Kommentare dazu geeignet „den öffentlichen Frieden zu stören“ und dies sei strafbar, so der Arnsberger Staatsanwalt Gregor Keller am heutigen Dienstag (31. März 2015) im Gespräch mit „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“.

Aufruf zur Brandstiftung

Mit den in dem Internet-Forum veröffentlichten Beiträgen sei eine Wortwahl einhergegangen, die – bei aller Meinungsfreiheit – „den Bogen überspannt“ habe.

Unter anderem habe man – in unzweideutiger Form – zur Brandstiftung an der Unterbringungseinrichtung für Asylbewerber aufgerufen, hieß es.

Und damit sei der Straftatbestand der „Volksverhetzung“ erfüllt. Denn „Gewalt und Willkür“ zum Schaden anderer müssten nicht erst ausgeführt werden, um gesetzlich strafbar zu sein.

Mehrere Geldstrafen und Sozialstunden 

Nach langen Ermittlungen und schriftlichen Verfahren teilten die Justizbehörden nun heute gegenüber „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“ mit:

Ein 54-jähriger Wickeder muss 120 Tagessätze zu 15,00 Euro – also insgesamt 1.800,00 Euro – an die Staatskasse zahlen, wenn er eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Werl vermeiden will. Seine Kommentare seien eindeutig „eine Aufforderung zur Gewalt gegen Teile der Bevölkerung“ gewesen.

Eine 45-jährige Frau aus Echthausen müsse eine Strafe in Höhe von 900,00 Euro (90 Tagessätze à 10,00 Euro) zahlen, sofern sie keinen Einspruch einlege.

Ein weiterer Mann aus Wickede sei zu einer Geldstrafe von ebenfalls 900,00 Euro verurteilt worden, deren Zahlung allerdings unter Vorbehalt stehe, so Staatsanwalt Keller. Sofern sich der Wickeder zwei Jahre „bewähre“, müsse er nur 200,00 Euro an eine wohltätige Organisation als Verwarnung überweisen.

Das Verfahren gegen einen 35-jährigen Mann würde eingestellt, sofern er 100 Sozialstunden leiste, so Keller.

Und die Ermittlungen gegen einen 27-jährigen Wickeder Bürger seien „mangels hinreichendem Tatverdacht“ komplett eingestellt worden.

ANDREAS DUNKER für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“

 

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FOTO: ANDREAS DUNKER
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