Bezirksregierung bezieht Stellung: „Überschwemmungsgebiet Wickede“

20. Juni 2016

ARNSBERG / WICKEDE (RUHR). Zum „Überschwemmungsgebiet Wickede“ hat sich die Bezirksregierung Arnsberg am heutigen Montag (20. Juni 2016) erneut geäußert. Dabei geht es um die Ablehnung eines Bauvorhabens für eine Gewerbeansiedlung auf dem Gelände des ehemaligen TuS-Sportplatzes am Ruhrufer in Wickede (wir berichteten). Wie aus der Stellungnahme der Landesbehörde hervorgeht, soll die Wickeder Gemeindeverwaltung bereits Ende 2013 darüber informiert gewesen sein, dass das ehemalige Sportplatzgelände als „Retentionsraum der Ruhr“ ausgewiesen werden soll. Sprich: Bei erhöhtem Pegelstand der Ruhr die Fläche als Überschwemmungsraum dient, damit es bei Hochwasser im weiteren Flussverlauf zu keiner Flutwelle kommen kann.

Umso merkwürdiger scheint es vor den offenbar seit 2013 bekannten wasserrechtlichen Rahmenbedingungen, dass die Kommune das somit quasi unbebaubare Grundstück im Jahre 2015 noch Interessenten als Baugrundstück für Gewerbeimmobilien zum Kauf angeboten hat.

Dies kann auch die Bezirksregierung nicht nachvollziehen. Pressesprecher Benjamin Hahn erklärte am heutigen Montag (20. Juni 2016) im Gespräch mit „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“ dazu: „Die bei Hochwasser überfluteten Gebiete wurden im Zuge der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie der Europäischen Union (EU) in den Jahren 2011 bis 2013 neu berechnet und in Hochwassergefahrenkarten dargestellt und veröffentlicht. Vor der Veröffentlichung Ende 2013 sind die Kommunen beteiligt worden. Zudem hat man ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Gemeinde Wickede (Ruhr) hat sich allerdings nicht geäußert.“

Im Jahre 2014 seien die Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagement dann zusammengestellt worden und die Bezirksregierung habe mit allen Kommunen – auch mit der Gemeinde Wickede (Ruhr) – entsprechende Gespräche zu der Thematik geführt.

Die Gemeinde Wickede (Ruhr) habe – nach Kenntnis der Landesbehörde – für das in Rede stehende Gebiet im Jahre 2015 daraufhin sogar entsprechende Informationen an die betroffenen Grundstücksbesitzer geschickt.

Umso unverständlicher sei es für die Bezirksregierung daher, dass die Gemeinde heute angeblich nichts mehr davon wissen will, dass das ehemalige Sportplatzgelände als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen worden ist, was zur Folge hat, dass wasserrechtliche Genehmigungen für Neubauvorhaben von der Bezirksregierung als zuständiger Aufsichtsbehörde verwehrt werden müssten.

Kommune soll Karte mit eingezeichnetem Überschwemmungsgebiet erhalten haben

Die Kommune habe auch eine entsprechende Karte mit dem eingezeichneten Überschwemmungsgebiet erhalten, welches die Arnsberger Behörde auf Weisung des „Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen“ (MKULNV) zum Jahresanfang 2015 vorläufig gesichert habe. – Von der Gemeinde Wickede (Ruhr) habe es dazu keine Einwände gegeben.

Erst kurz vor dem „Behördengespräch“ am 14. Juni 2016 (wir berichteten) habe die Kommune gegen die Ausweisung des Überschwemmungsgebietes protestiert beziehungsweise um eine Ausnahmegenehmigung für den Neubau eines Autohandels in dem Retinationsraum gebeten.

Bebauung wäre eine wesentliche Beeinträchtigung des Retentionsraums

Diese Ausnahmegenehmigung könne man aber nicht erteilen, so Benjamin Hahn von der Bezirksregierung, da es sich bei der beanspruchten Fläche von rund 11.000 Quadratmetern am Ruhrufer um eine wesentliche Beeinträchtigung des benötigten Überschwemmungsgebietes handele. Denn in der Summe würden sich solche baulichen Veränderungen am Flussufer sehr negativ für den Hochwasserschutz auswirken. Auch bei einem bestehenden Bebauungsplan dürfe der Retentionsraum (Polder) „nicht oder nur unwesentlich“ beeinträchtigt werden, erklärte Hahn.

„Damit soll auch verhindert werden, dass immer mehr Vermögenswerte in Überschwemmungsgebieten angesammelt werden, die im Hochwasserfall die Schadenssummen immer weiter erhöhen“, betonte der Sprecher der Arnsberger Bezirksregierung.

Deichbau am Ruhrufer als Lösung des Problems

Als konkreten Lösungsvorschlag des Problems hätten die Vertreter der Wasserwirtschaftsabteilung der Bezirksregierung den Vertretern der Gemeinde Wickede (Ruhr) einen Deichbau vorgeschlagen, der mit bis zu 80 Prozent der Baukosten bezuschusst werden könnte.

Hahn: „Hinter dem Deich kann das Überschwemmungsgebiet aufgehoben werden und eine Bebauung des Gebietes wäre möglich.“ Zudem würde man durch diese Maßnahme auch eine „Hochwassertauglichkeit der bestehenden Betriebe“ schaffen, die bislang noch nicht gegeben sei.

Die Gemeinde Wickede (Ruhr) habe diesen Vorschlag bislang jedoch abgelehnt, da damit eine mehrjährige Bautätigkeit einherginge.

Bezirksregierung und Gemeinde gleich mehrfach im Streit

Nicht nur bei dem Überschwemmungsgebiet sondern auch bei der Rechtmäßigkeit des Betriebes einer „Zentralen Unterbringungseinrichtung“ (ZUE) für Flüchtlinge im ehemaligen Marien-Krankenhaus in Wimbern liegt die Kommune übrigens mit der Landesbehörde über Kreuz.

ANDREAS DUNKER für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“


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Das Gelände des ehemaligen TuS-Sportplatzes FOTO: ANDREAS DUNKER
Das Gelände des ehemaligen TuS-Sportplatzes FOTO: ANDREAS DUNKER